Neuer Bürgergeld-Hammer: Empfänger zu Ein-Euro-Jobs verdonnert

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Bürgergeld-Empfänger könnten künftig zu Ein-Euro-Jobs verpflichtet werden, wenn sie unter anderem mehrfach nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen.

Berlin – Die Jobcenter sollen künftig härter bei Bürgergeldempfänger durchgreifen: Wer sich vor Terminen drückt, muss auf Weisung der von Andrea Nahles (SPD) geführten Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Ein-Euro-Job annehmen. Dadurch soll die „Beschäftigungsfähigkeit“ und die „Mitwirkungsbereitschaft“ der Stütze-Empfänger verbessert werden, heißt es in der Weisung, die seit dem 25.10.2024 gültig ist. Ziel sei es, die Motivation zur Arbeitsaufnahme der Bürgergeld-Empfänger sowie die „Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit“ der Arbeitslosen zu stärken.

Neuer Bürgergeld-Hammer für Empfänger: Termin-Schwänzer zu Ein-Euro-Jobs verpflichtet

Zukünftig können erwerbsfähige Leistungsberechtige, „die sich der Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen verweigern und/oder wiederholt nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen, auch zu einer AGH mit Rechtsfolgenbelehrung zugewiesen werden“, heißt es in der Weisung vom 23.10.2024. Bei den Arbeitsgelegenheiten (kurz AGH), umgangssprachlich auch Ein-Euro-Jobs genannt, geht es um durch das Jobcenter geförderte Tätigkeiten. Diese stehen Menschen, die lange arbeitslos waren und Bürgergeld bekommen, zur Verfügung.

Mehrere Menschen stehen am Engang zu einem Jobcenter.
Jobcenter können sofort Menschen zu Ein-Euro-Jobs verpflichten. (Symbolfoto) © Jens Kalaene/dpa

Ganz neu ist die Forderung nicht. Im Papier zur Wachstumsinitiative führte die Bundesregierung aus, dass „Totalverweigerer“ in Ein-Euro-Jobs gepresst werden sollen. „Bei dieser Personengruppe kann der schrittweise Einstieg in den Arbeitsmarkt befördert werden. Ein-Euro-Jobs werden wir verstärkt für diese Personengruppe nutzen“, hieß es.

Ein-Euro-Jobs und Bürgergeld

Bei einem 1-Euro-Job wird kein Lohn als solcher bezahlt, sondern eine Aufwandsentschädigung in der Regel von ein bis zwei Euro pro Stunde. Mit dem 1-Euro-Job soll die Chance gegeben werden, etwas dazuzuverdienen. Der Verdienst des 1-Euro-Jobs wird deshalb nicht auf die Leistungen angerechnet. Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt, ebenso wie eine Unfallversicherung, die Sie im Falle eines Berufsunfalls absichert, schreibt hartz4widerspruch.de.

Sanktionen beim Bürgergeld: Ampel will härter gegen Empfänger durchgreifen

Jüngst hat die Ampel strengere Regeln beim Bürgergeld verabschiedet. Wenn Bürgergeld-Empfänger eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnen, können die Jobcenter die Grundsicherung sofort um 30 Prozent für drei Monate kürzen. Bürgergeld-Bezieher, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll zudem die Leistung gemindert werden.

Zudem verschärfte die Ampel die sogenannte Meldepflicht. Wer Bürgergeld bezieht, soll sich monatlich für ein persönliches Gespräch beim Jobcenter melden müssen. Das soll die Chance erhöhen, schneller in Arbeit zu kommen. Allerdings könnten dabei Mehrkosten in Millionenhöhe entstehen, die die Jobcenter massiv belasten könnten. Die Meldepflicht sei für die „Jobcenter selbst gar nicht stemmbar“, kritisierte Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei die Bürgergeld-Politik der Ampel.

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