Feriengeld für Bürgergeld-Empfänger – Bayern poltert: „Absurd und ungerecht“

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Kommentare

Ein Bundesland unterstützt Bezieher von Bürgergeld finanziell, damit sie ihren Familienurlaub verwirklichen können. Für Bayern ist das ein Unding.

München/Schwerin – Damit auch Bürgergeld-Empfänger Urlaub machen können, zahlt Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse. Alle Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen haben Anspruch darauf. „Für diese Familienerholung stellen wir aus dem Landeshaushalt Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung, die für dieses Jahr erst zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft sind“, betonte die Sozialministerin Stefanie Drese (SPD). Bayern schäumt vor Wut.

Bundesland zahlt Bürgergeld-Empfängern Zuschuss für Urlaub – wer hat Anspruch?

„Wir wollen mit diesem Landeszuschuss eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen, auch unabhängig vom Geldbeutel“, erklärte Drese. Sie hoffe, dass in diesem Jahr auch alle Mittel restlos abgerufen werden und ermuntere Familien, sich über das Angebot zu informieren, heißt es in einer Pressemitteilung.

Jede Person erhalte 30 Euro pro Übernachtung bei einem Aufenthalt von bis zu sieben Übernachtungen. Darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro. „So kann eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zum Beispiel für eine Woche eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor.

Eine Frau sitzt in einem Strandkorb.
Damit auch Bürgergeld-Empfänger Urlaub machen können, zahlt ein Bundesland Zuschüsse. © Lea Sarah Albert/dpa

Voraussetzung für eine Förderung sei, dass mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Kritik am Feriengeld für Bürgergeld-Empfänger: „Es ist ungerecht“

Angeboten wird die Familienerholung Drese zufolge unter anderem von Familienferienstätten, die oft in hervorragender Lage, zum Beispiel auf Rügen, Usedom oder am Ostseestrand liegen. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/.

Bei der bayerischen Regierung stößt das Vorhaben auf Unmut. „Dass die Bayern arbeiten, damit in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub bezahlt werden kann, ist absurd und ungerecht“, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber zur Bild. „Die Mittel aus dem Länderfinanzausgleich sollten von den Nehmerländern nur noch zur Erfüllung von Kern- und Pflichtaufgaben genutzt werden dürfen. Es ist ungerecht, dass Nehmerländer mit bayerischem Geld Leistungen bezahlen, die wir uns nicht leisten können, weil wir verantwortungsvoll haushalten.“ Die Urlaubsprämie zeige, „dass der Länderfinanzausgleich dringend reformiert werden muss“.

Was gilt für den Urlaub von Bürgergeld-Empfängern?

Das Bürgergeld sieht grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Urlaub vor. Ein zusätzliches Geld für den Urlaub gibt es also nicht. Zudem gilt bei Urlauben von Bürgergeld-Empfängern eine generelle Pflicht zur Erreichbarkeit. Bevor Bezieher von Bürgergeld in den Urlaub fahren, müssen sie laut Buergergeld.org beim Jobcenter einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen, keinen Urlaubsantrag, und diesen genehmigen lassen. Drei Wochen Urlaub bzw. Ortsabwesenheit pro Jahr stehen maximal zu.

Wenn ein Bürgergeld-Bezieher Urlaub macht – nach Absprache mit dem Jobcenter – erhält er das Bürgergeld während dieser Zeit weiter gezahlt. Bleiben Leistungsbezieher länger als drei Wochen weg, so entfällt der Anspruch aufs Bürgergeld. (bohy)

Auch interessant

Kommentare