Mietobergrenzen 2025 für Bürgergeld-Empfänger: Tabelle zeigt, wie viel die Wohnung maximal kosten darf

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Bis zu einer bestimmten Grenze werden die Kosten für Bürgergeld-Wohnungen vom Jobcenter übernommen. Die Höhe der Miete unterscheidet sich je nach Region.

Frankfurt – Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld. Neben den 563 Euro für Alleinstehende übernehmen die Jobcenter auch die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Eine Tabelle zeigt, was unter den angemessenen Kosten zu verstehen ist.

Jobcenter übernimmt die Mietkosten in angemessener Höhe für Bürgergeld-Beziehende

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt auf ihrer Website, dass Mietverträge von Bürgergeld-Empfangenden erst unterschrieben werden sollten, nachdem das Jobcenter konsultiert worden ist. Von dort muss zugesichert werden, dass es die Kosten anerkennt. Beim Jobcenter wird darauf geachtet, dass die Mietkosten und die Größe der Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. Diese Richtwerte sind je nach Region innerhalb Deutschlands unterschiedlich.

Wer Bürgergeld empfängt, bekommt vom Jobcenter auch die Wohnung sowie Heizkosten bezahlt. Allerdings nur bis zu einer Grenze. (Symbolbild) © Michael Gstettenbauer/Imago

Zudem unterscheiden sich die angemessenen Kosten demnach, wie viele Personen innerhalb des Haushalts leben. Dennoch werden die Kosten nicht pro Person gerechnet. Gilt in einer Stadt eine Miete für eine Person in Höhe von 450 Euro als angemessen, sind es bei zwei Personen nicht 900 Euro. Dann darf lediglich etwas mehr Geld als für eine Person erwartet werden. Den geringsten Beitrag zur Miete in deutschen Großstädten gibt es laut buergergeld.org in Leipzig, dort werden nur 346 Euro übernommen.

Angemessene Höhe der Mietkosten für Bürgergeld-Beziehende richtet sich nach der Region

In der Regel sind die angemessenen Mietkosten in Städten höher, die gemeinhin als teuer gelten. In München, wo die Kosten für Unterkünfte deutschlandweit am höchsten sind, übernehmen die Jobcenter beispielsweise bis zu 890 Euro an Bruttokaltmiete. Auch in anderen teuren Städten wie Frankfurt und Köln dürfen Bürgergeld-Empfangende mit der Übernahme höherer Mietkosten rechnen. In Frankfurt sind es fast 800 Euro, in Köln knapp unter 700 Euro.

So hoch sind die angemessenen Mietkosten für Bürgergeld-Empfangene:

Stadt (Wohnung mit 1 Person) Angemessene Bruttokaltmiete
Leipzig 346 Euro
Berlin 449 Euro
Dresden 451 Euro
Köln 677 Euro
Frankfurt (Main) 786 Euro
München 890 Euro

Quelle: buergergeld.org

Die Größe der eigenen Wohnung sollte ebenfalls nicht über einen bestimmten Punkt hinausgehen. Je nach Kommune ist etwa eine Wohnung mit 45 bis 50 Quadratmetern für Alleinlebende angemessen, erklärt unter anderem das Jobcenter Kiel. Pro weiterer Person im Haushalt erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße etwa um zehn bis 15 Quadratmeter. Nicht überprüft werden die Kosten der Unterkunft in der sogenannten Karenzzeit, also im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld. In der Karenzzeit bleiben die Heizkosten aber nicht unbeachtet und werden nur in angemessener Höhe anerkannt. (rd)

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