Förderung vom Jobcenter: Diesen Zuschuss sollten Bürgergeld-Empfänger beim Jobstart nicht verpassen
Bürgergeld-Empfänger können beim Start ins Arbeitsleben monatlich bis zu 563 Euro zusätzlich erhalten – steuerfrei und ohne Anrechnung auf das Bürgergeld.
München – Wer Bürgergeld bezieht, steht oft vor der Herausforderung, den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. Um den Schritt aus der Hilfebedürftigkeit in eine berufliche Zukunft zu erleichtern, kann beim Jobcenter ein Zuschuss beantragt werden, so das Portal gegen-hartz.de. Das sogenannte Einstiegsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die den Start in den Job spürbar erleichtern kann.

Einstiegsgeld: Zuschuss für den Wiedereinstieg ins Berufsleben
Das Einstiegsgeld richtet sich insbesondere an Personen, die nach einer längeren Phase ohne Arbeit wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Besonders bei Jobs mit niedriger Bezahlung kann diese Förderung dem Portal zufolge helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und den Wiedereinstieg attraktiver zu machen. Der Zuschuss kann sowohl bei befristeten oder Teilzeitstellen als auch der Aufnahme einer Selbstständigkeit gewährt werden.
Die rechtliche Basis bildet § 16b SGB II. Da es sich beim Einstiegsgeld um eine Ermessensleistung handelt, besteht kein automatischer Anspruch auf die Zahlung. Stattdessen entscheidet das Jobcenter anhand der individuellen Situation des Antragstellers, ob und in welcher Höhe das Einstiegsgeld gewährt wird. Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Sachbearbeiter. Bürgergeld-Empfängern könnten künftig finanzielle Kürzungen drohen – die Merz-Regierung plant offenbar milliardenschwere Einsparungen beim Bürgergeld.
Voraussetzungen für das Einstiegsgeld: Das gilt es zu beachten
Um in der Vielzahl der Fälle eine einheitliche und gerechte Vergabe sicherzustellen, orientieren sich die Sozialbehörden an „ermessenslenkende Weisungen“, schreibt das Portal buergergeld.org. Diese internen Richtlinien sorgen dafür, dass die Ermessensspielräume nachvollziehbar genutzt werden.
Grundvoraussetzungen für das Einstiegsgeld ist laut der Bundesagentur für Arbeit, dass die Antragstellenden unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld erhalten. Dabei spiele es keine Rolle, ob sie Ihren Lebensunterhalt allein durch Bürgergeld bestreiten oder ihr Einkommen ergänzen.
Außerdem müssen noch folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die neue Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, das heißt: Vom Entgelt werden Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt.
- Eine neue Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden wird aufgenommen.
- Die Stelle bietet realistische Chancen, langfristig ohne Bürgergeld auszukommen.
- Der Antrag auf Einstiegsgeld muss vor Beginn der neuen Arbeit gestellt werden. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
Minijobs sind von der Förderung ausgeschlossen, da sie keine Sozialversicherungsbeiträge abführen und im Gesetz nicht als förderfähige Beschäftigung genannt werden.
Einstiegsgeld vom Jobcenter: Dauer und Höhe
Die Förderdauer ist gesetzlich auf höchstens 24 Monate begrenzt und wird zu Beginn es Monats ausgezahlt. „Das Einstiegsgeld wird ohne Abzüge ausgezahlt und nicht auf das Bürgergeld angerechnet“, erklärt das Jobcenter weiter.
Die Höhe des Einstiegsgeldes richtet sich nach dem persönlichen Regelbedarf. Für alleinstehende Personen beträgt der Höchstbetrag im Jahr 2025 bei 281,50 Euro monatlich, was der Hälfte des Regelbedarfs entspricht. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Beträge gewährt werden:
- 20 Prozent mehr bei einer Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Jahren (entspricht 112,60 Euro).
- 10 Prozent extra für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, wie Kinder oder Partner
- In Summe kann das Einstiegsgeld also bis zu 563 Euro pro Monat betragen.
- Quelle: gegen-hartz.de, buergergeld.org
Die seit März 2025 gültige Arbeitsanleitung Nr. 107 sorgt zudem für mehr Klarheit bei der Antragstellung. Sie verpflichtet das Jobcenter innerhalb von spätestens sechs Werktagen nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen eine Entscheidung oder Einschätzung abzugeben. Wer Bürgergeld bezieht und einen Job aufnehmen möchte, sollte zunächst einen Beratungstermin beim Jobcenter vereinbaren, um die Voraussetzungen zu besprechen. Ergibt sich aus dem Gespräch, dass eine Förderung infrage kommt, kann der Antrag im Anschluss gestellt werden. Das Bürgergeld betrachten viele Menschen als zu hoch – so viel muss man brutto verdienen. (vw)