Von Attest bis Qualifizierung: Diese Pflichten müssen Bürgergeld-Empfänger erfüllen

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Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Empfänger eine Reihe von Pflichten wahrnehmen. Diese sind entscheidend für den Erhalt der Leistungen. Ein Überblick.

München – Das Bürgergeld ist eine zentrale Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland. Es ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld und ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Ziel ist es, den Lebensunterhalt von Menschen zu sichern, die arbeitslos sind oder nur ein geringes Einkommen haben. Aktuell gibt es jedoch politische Diskussionen, die sich um die Zukunft des Bürgergelds drehen. Bis und falls es zu einer Änderung kommt, müssen laut dem Bürgergeldgesetz Empfänger jedoch bestimmte Pflichten erfüllen, um ihre Leistungen aufrechtzuerhalten.

Bürgergeld-Empfänger haben zahlreiche Pflichten – Dazu gehören Terminwahrnehmung, Nachweise, Atteste

Bürgergeld-Empfänger stehen in der Pflicht, Termine beim Jobcenter wahrzunehmen und Änderungen in ihrer persönlichen Situation unverzüglich mitzuteilen, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Dies umfasst beispielsweise Veränderungen im Familienstand oder bei den Einkommensverhältnissen. Hierbei sind entsprechende Nachweise wie Atteste im Krankheitsfall fristgerecht einzureichen. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um mögliche Leistungsminderungen zu vermeiden.

Eine weitere wesentliche Verpflichtung besteht in der Teilnahme an Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen. Diese sollen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Der Kooperationsplan, der die Zusammenarbeit zwischen Bürgergeld-Empfängern und dem Jobcenter regelt, spielt hierbei eine zentrale Rolle. Werden Absprachen aus diesem Plan nicht eingehalten, kann das Jobcenter die notwendige Mitarbeit verbindlich einfordern.

Bürgergeld-Empfänger müssen erreichbar sein und sämtliche Einkünfte melden

Seit dem 1. Juli 2023 gelten für Bürgergeld-Empfänger neue Regelungen zur Erreichbarkeit. Gemäß § 7b SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte für das Jobcenter erreichbar sein. Dies bedeutet, dass sie innerhalb von 2,5 Stunden beim Jobcenter oder einem potenziellen Arbeitgeber erscheinen können müssen. Eine Abwesenheit zur Berufsausübung bedarf keiner Zustimmung, sofern die Erreichbarkeit, beispielsweise über eine Handynummer, gewährleistet ist. Abwesenheiten an Wochenenden und Feiertagen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig.

Bürgergeldempfänger müssen viele Pflichten erfüllen, um Sozialleistungen zu beziehen.
Bürgergeldempfänger müssen viele Pflichten erfüllen, um Sozialleistungen beziehen zu können. © Zoonar/Imago

Zudem sind Bürgergeld-Empfänger verpflichtet, die Angemessenheit ihrer Unterkunftskosten zu beachten. Liegen die tatsächlichen Kosten über den als angemessen erachteten, müssen die Betroffenen Maßnahmen zur Kostensenkung ergreifen. Innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr werden die tatsächlichen Kosten als angemessen anerkannt. Diese Regelung gilt für alle, die erstmalig oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Jahren Bürgergeld beziehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verpflichtung, das eigene Einkommen und Vermögen nicht absichtlich zu vermindern, um dadurch mehr Bürgergeld zu erhalten. Auch müssen sämtliche Einkünfte gemeldet werden. Diese Regelung soll Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass die Leistungen nur den wirklich Bedürftigen zugutekommen. Zuletzt sorgte eine Expertin für Aufsehen, die die Sozialleistungen als zu knapp bemessen sieht.

Diese Pflichten gelten für alle Bürgergeld-Empfänger:

  • Termine beim Jobcenter wahrnehmen
  • Veränderungen mitteilen
  • Nachweise einreichen
  • Fristen einhalten
  • Erreichbar sein und Nichterreichbarkeit absprechen
  • Einkommen sowie Vermögen nicht in der Absicht vermindern, (mehr) Bürgergeld zu erhalten
  • An Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Pflichtverletzungen können laut Bundesagentur für Arbeit finanzielle Leistungsminderungen nach sich ziehen. Bei einer vermuteten Pflichtverletzung gibt das Jobcenter den Betroffenen die Möglichkeit, sich in einer Anhörung zu äußern. Hier können wichtige Gründe oder außergewöhnliche Härten vorgebracht werden, um eine Minderung abzuwenden.

Sollte die Pflichtverletzung dennoch festgestellt werden, erhalten die Betroffenen einen Minderungsbescheid. Die Minderung kann aufgehoben werden, wenn die verletzte Pflicht nachgeholt oder eine ernsthafte Bereitschaft zur zukünftigen Erfüllung der Pflichten erklärt wird, vorausgesetzt, der Minderungszeitraum betrug mindestens einen Monat. Aktuell wird gespannt in Richtung Bundestag geschaut: Sollte die CDU das Bürgergeld wirklich abschaffen, hätte das Konsequenzen für alle Empfänger. (mg)

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