Förderung vom Jobcenter: Diesen Zuschuss sollten Bürgergeld-Empfänger in Anspruch nehmen

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Bis zu 563 Euro monatlich beim Jobstart: Bürgergeld-Beziehende können beim Jobcenter eine steuerfreie und anrechnungsfreie Unterstützung beantragen.

Frankfurt – Das Bürgergeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen dabei, ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken und zugleich ein Leben in Würde zu ermöglichen. Gleichzeitig zielt es darauf ab, erwerbsfähige Empfängerinnen und Empfänger durch individuelle Fördermaßnahmen zurück zur Arbeit zu bringen.

Stifte und Euro-Münzen liegen auf einem Antrag für Bürgergeld.
Extra-Geld vom Jobcenter – Welche Voraussetzungen Bürgergeld-Beziehende für die Förderung erfüllen müssen (Symbolbild) © Hanno Bode/ Imago

Zur Unterstützung beim Wiedereinstieg gibt es das Einstiegsgeld des Jobcenters – eine Förderung, die den Übergang in den Job erleichtern soll.

Wie das Einstiegsgeld den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt erleichtert

Bei gering vergüteten Stellen „überbrückt das Einstiegsgeld die finanzielle Lücke“, wie das Portal gegen-hartz.de erklärt. So soll sich Erwerbsarbeit unmittelbar lohnen und eine dauerhafte Rückkehr in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Die Förderung kann sowohl bei befristeten oder Teilzeitstellen als auch bei der Aufnahme einer Selbstständigkeit gewährt werden.

Die rechtliche Grundlage für das Einstiegsgeld ist § 16b SGB II. Das Jobcenter entscheidet individuell, ob und in welchem Umfang die Leistung bewilligt wird – abhängig von den persönlichen Umständen des Antragstellers oder der Antragsstellerin. Es gibt jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Betrag. Die finale Entscheidung trifft der oder die zuständige Sachbearbeitende.

Um in der Vielzahl der Fälle eine einheitliche und gerechte Entscheidungspraxis bei der Vergabe von Einstiegsgeld zu gewährleisten, gibt es „ermessenslenkende Weisungen“, schreibt das Portal buergergeld.org. Diese internen Hinweise und Leitlinien für die Sozialbehörden sollen sicherstellen, dass Ermessensentscheidungen nachvollziehbar getroffen werden. Bürgergeld-Beziehende sollen zügig Arbeit aufnehmen – doch offene Stellen sind so gering wie seit Jahrzehnten nicht mehr.

Einstiegsgeld: Wer bekommt den Zuschuss und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Grundvoraussetzungen für das Einstiegsgeld ist laut der Bundesagentur für Arbeit, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld erhalten. Dabei spiele es keine Rolle, ob sie Ihren Lebensunterhalt allein durch Bürgergeld bestreiten oder ihr Einkommen ergänzen.

Außerdem müssen noch folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die neue Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, das heißt: Vom Entgelt werden Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt.
  • Eine neue Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden wird aufgenommen.
  • Die Stelle bietet realistische Chancen, langfristig ohne Bürgergeld auszukommen.
  • Der Antrag auf Einstiegsgeld muss vor Beginn der neuen Arbeit gestellt werden. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) werden nicht berücksichtigt, da sie in § 16b SGB II nicht genannt sind. Mangels Sozialversicherungspflicht scheiden sie daher für eine Förderung mit Einstiegsgeld von vornherein aus. Die Förderdauer ist gesetzlich auf höchstens 24 Monate begrenzt und wird zu Beginn es Monats ausgezahlt. „Das Einstiegsgeld wird ohne Abzüge ausgezahlt und nicht auf das Bürgergeld angerechnet“, erklärt das Jobcenter weiter.

Zuschuss vom Jobcenter: So viel Einstiegsgeld ist möglich

Die Höhe des Einstiegsgeldes richtet sich nach dem persönlichen Regelbedarf. Für alleinstehende Personen beträgt der Höchstbetrag im Jahr 2025 281,50 Euro monatlich, was der Hälfte des Regelbedarfs entspricht. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Beträge gewährt werden:

  • 20 Prozent mehr bei einer Arbeitslosigkeit von mindestens zwei Jahren (entspricht 112,60 Euro).
  • 10 Prozent extra für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, wie Kinder oder Partnerin/Partner
  • In Summe kann das Einstiegsgeld also bis zu 563 Euro pro Monat betragen.
  • Quelle: gegen-hartz.de, buergergeld.org

Wer Einstiegsgeld beantragen möchte, muss zunächst einen Beratungstermin beim Jobcenter vereinbaren, um Details zur Förderung zu besprechen. Das Erstgespräch ist Pflicht. Ergibt sich aus dem Gespräch, dass eine Förderung infrage kommt, kann der Antrag im Anschluss gestellt werden. Über kaum ein anderes Thema wird so häufig und vielfach kontrovers diskutiert wie das Bürgergeld. Ein Bericht des Bundesrechnungshofes zeigte kürzlich, wer den Staat jährlich Milliarden kostet. (vw)

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