Bürgergeld-Urteil gibt Schülerin recht: Jobcenter muss ihr wichtigen Gegenstand zahlen
Ein Urteil eines Sozialgerichts sorgt für mehr Klarheit bei notwendigen Ausgaben für Bürgergeld-Empfänger. Eine Schülerin klagte und kann nun aufatmen.
Halle – Ein Schülerin, die Bürgergeld bezieht, hatte ein Problem: Sie brauchte für die Schule einen Laptop, doch die Kosten waren hoch. Das Jobcenter wollte zunächst nicht zahlen, so landete der Fall vor Gericht. Jetzt fiel das Urteil – es stärkt die Rechte der Bürgergeld-Empfangenden.
Die Entscheidung des Sozialgerichts Halle könnte für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger wegweisend sein. Es präzisiert die Rechte der Betroffenen und stellt klar, welche Aufwendungen das Jobcenter übernehmen muss. Konkret betraf der Fall eine 15-jährige Schülerin und Ausgaben, die über die üblichen Leistungen hinausgehen.
Jobcenter muss Schülerin nach Bürgergeld-Urteil Notebook für den Unterricht bezahlen
Wie das Branchenportal gegen-hartz.de berichtet, verlangt die Schule der 15-jährigen Schülerin ab der achten Klasse die Nutzung eines einheitlichen Notebooks im Unterricht. Die Familie konnte die Kosten von 249 Euro nicht aufbringen. Das Sozialgericht Halle urteilte, dass das Jobcenter für die Anschaffung der jungen Bürgergeld-Empfängerin aufkommen muss.
Das Gericht erkannte den Bedarf als notwendig an und entschied, die Kosten als Zuschuss statt als Darlehen zu übernehmen. Grundlage für diese Entscheidung war der festgestellte Mehrbedarf. In diesem Fall war ein Darlehen unzumutbar, da der Regelsatz für jugendliche Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger keine Rücklagen für derartige Anschaffungen vorsieht. Zudem ist es der Schülerin nicht möglich, den Betrag anzusparen.
Vor Kurzem verpflichtete das Landessozialgericht NRW das Jobcenter zur Übernahme von Brillenreparaturkosten. Eine Entscheidung, die sich mit der Rechtsprechung des Sozialgerichts München deckt: Das fällte ebenfalls ein wegweisendes Urteil im Bereich Wohnen für Bürgergeld-Beziehende.
Wie hoch ist das Bürgergeld für Schüler?
Das Bürgergeld besteht aus verschiedenen Bestandteilen, darunter der Regelsatz und die Kosten der Unterkunft. Während der Regelsatz den täglichen Lebensbedarf abdeckt, umfassen die Kosten der Unterkunft Miete, Nebenkosten und Heizkosten. In besonderen Fällen, wie etwa bei einer Schwangerschaft, können zusätzliche Leistungen für Mehrbedarfe gewährt werden. Die Höhe des Regelsatzes hängt von der individuellen Lebenssituation ab, einschließlich Alter und Familienstand. Quelle: buerger-geld.org
Experte lobt Gerichtsurteil: Rechte von Bürgergeld-Empfängern gestärkt
Das Sozialgericht Halle stärkt mit seinem Urteil die Rechte von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern. Es hebt die zentrale Bedeutung von Bildung als Grundrecht hervor, mit möglicherweise weitreichenden Folgen. Sozialrechtsexperte Detlef Brock zeigt sich laut gegen-hartz.de erfreut über die Entscheidung, da sie auch einmalige, notwendige Ausgaben im Rahmen des Bürgergelds anerkennt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Ein weiteres Urteil befasste sich kürzlich damit, wie mit Bürgergeld-Empfangende umzugehen ist, die einen Arzttermin verweigern. Zudem fällte ein Gericht eine Entscheidung, was Vermieter von Bürgergeld-Beziehenden dem Jobcenter offenlegen müssen. (cj)