Auto defekt: Werden die Reparaturkosten für Bürgergeld-Empfänger vom Jobcenter bezahlt?
Bürgergeld-Empfänger stehen oft vor finanziellen Herausforderungen. Ein Sozialgerichtsurteil könnte nun für Erleichterung sorgen.
Kassel – Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, besser als Bürgergeld bekannt, ist eine Unterstützungsleistung des deutschen Sozialsystems. Sie dient dazu, Menschen in Notlagen ein würdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Das bedeutet, dass das lokale Jobcenter die Bürgergeld-Empfänger bei der Arbeitssuche unterstützt und gleichzeitig Miet- und Heizkosten übernimmt – oder mitunter weitere Wohnkosten.
Allerdings gibt es immer wieder Unklarheiten darüber, wie groß die Wohnung sein darf und wie hoch die Ersparnisse sein dürfen, um nicht von der Behörde sanktioniert zu werden. Es gibt bestimmte Regeln für die Empfänger des Bürgergeldes – wer dagegen verstößt, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Das BMAS hat auch eine klare Antwort auf die Frage, ob die Empfänger ein Auto besitzen dürfen. „Autos, deren Verkauf weniger als 15.000 Euro einbrächte, gelten von vornherein als angemessen.“ Daher muss niemand sein Auto verkaufen. Aber wer übernimmt die Kosten, wenn das Auto eines Bürgergeld-Empfängers kaputtgeht?
Auto von Bürgergeld-Empfänger kaputt: Wer übernimmt die Reparaturkosten?
Zurzeit erhalten Alleinstehende einen monatlichen Betrag von 563 Euro. Mit diesem Geld müssen sie auskommen. Die meisten von ihnen dürften keine Rücklagen für ein kaputtes Auto bilden können, insbesondere da die Kosten dafür erheblich steigen. Laut dem ADAC betrug der Stundensatz für Reparaturen in München im Jahr 2023 174,52 Euro, gefolgt von Hamburg (158,41 Euro) und Düsseldorf (153,50 Euro).
Das ist eine erhebliche Summe für einen Bürgergeld-Empfänger, die auch bei Geldgeschenken auf Vorgaben achten müssen. Aber wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen soll, benötigt oft auch ein Fahrzeug, um zur Arbeit zu kommen. Das dachte sich auch eine Klägerin vor dem Sozialgericht Mainz, die die Übernahme der Reparaturkosten von mehreren hundert Euro vom Jobcenter einklagte. Das Gericht stimmte der Klägerin zu.

Jobcenter muss Bürgergeld-Empfängern unter gewissen Umständen die Auto-Reparatur zahlen
Das Jobcenter ist verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen, wenn die weitere berufliche Tätigkeit des Empfängers des Bürgergeldes davon abhängt, so das Urteil des Gerichts (Quelle: Sozialgericht Mainz: Az: S 10 AS 654/18). Der Verein für soziales Leben weist auf seiner Website buerger-geld.org darauf hin. Im konkreten Fall ging es um fast 590 Euro für Auspuff, neue Reifen und Achsmessung, für die die Klägerin keine Rücklagen bilden konnte.
Laut dem Bericht übernimmt das Jobcenter die Kosten für eine PKW-Reparatur, wenn es sich um einen unabweisbaren Bedarf handelt und bezieht sich dabei auf § 24 SGB II „Abweichende Erbringung von Leistungen“. Das ist in den meisten Fällen der Fall. Es darf natürlich kein Vermögen vorhanden sein, aus dem der Bedarf gedeckt werden könnte. Übrigens hilft das Jobcenter auch bei Stromschulden und wenn die Heizung nicht mehr funktioniert. Und zu Weihnachten zahlt das Amt sogar einen Bonus von 150 Euro.
Bei der Auto-Reparatur kann man mit einigen Tipps Geld sparen
Wer jedoch seine Reparatur selbst bezahlen muss und dabei Geld sparen möchte, sollte überlegen, ob er in der Werkstatt auf teure Original-Ersatzteile verzichtet und stattdessen sogenannte Ident-Teile einbauen lässt. Diese sind in der Regel deutlich günstiger. Es gibt keine Nachteile bei der Herstellergarantie oder Gewährleistung. Oft können Ersatzteile über das Internet selbst besorgt werden. Wer handwerklich geschickt ist, kann die Teile möglicherweise auch selbst einbauen.
Wenn ein Fachmann beauftragt wird, kann dieser unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das könnte für sogenannte Aufstocker interessant sein. Das sind Personen, deren Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht und die einen Anspruch auf eine Aufstockung durch Bürgergeld haben.