Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger: Gerichtsurteil verdeutlicht großes Problem für Betroffene

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Das Jobcenter zahlt die Miete von Bürgergeld-Empfängern. Teurer Wohnraum und undurchsichtige Vorgaben führen allerdings immer wieder zu Spannungen.

Berlin — Bürgergeldempfänger haben grundsätzlich Anspruch darauf, dass das Jobcenter ihre Mietkosten übernimmt. Doch das gilt natürlich nicht uneingeschränkt: Gezahlt wird lediglich die Miete in „angemessener Höhe“, wie es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit heißt. Was als angemessen gilt, legen die Kommunen individuell fest. Das sorgt immer wieder für Diskussionen und gerichtliche Auseinandersetzungen.

Ein Mehrfamilienhaus
Bezahlbaren Wohnraum zu finden, wird in Deutschland immer schwieriger. (Symbolbild) © Michael Gstettenbauer/imago

Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger: Regelung sorgt immer wieder für Diskussionen

Denn in vielen Städten steigen die Mieten seit Jahren rasant. Für Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, wird es dadurch zunehmend schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden, der innerhalb der festgelegten Mietobergrenzen liegt. Zwar übernimmt das Jobcenter im ersten Jahr nach Bewilligung des Bürgergeldes – der sogenannten Karenzzeit – die tatsächlichen Wohnkosten ohne Prüfung der Angemessenheit. Danach greift jedoch die Obergrenze, was in vielen Fällen zu Problemen führt. In München liegt diese etwa bei 890 Euro für eine 50 Quadratmeter große Wohnung, wie das Portal Bürgergeld.org informiert.

Ein zentraler Streitpunkt ist die Transparenz der Richtlinien. Wie genau die Angemessenheitsgrenzen berechnet werden, bleibt oft unklar. Daran übte zuletzt auch der Bundesrechnungshof Kritik: In einem Bericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom September 2024 weist er darauf hin, dass es an einheitlichen Vorgaben für die Beurteilung der Angemessenheit mangele. 

Das Thema ist deshalb ein häufiger Streitpunkt zwischen Jobcentern und Bürgergeld-Empfängern. In vielen Fällen entscheiden die Gerichte dann zugunsten der Bürgergeldempfänger. Insbesondere dann, wenn das Jobcenter kein nachvollziehbares Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenzen vorlegen kann oder wenn es auf dem Wohnungsmarkt schlicht keine günstigeren Alternativen gibt.

Gericht entscheidet: Mietobergrenze unwirksam –Jobcenter muss zahlen

Das zeigt auch ein Fall von 2023. Damals berichtete der Berliner Mieterverein von einer Bürgergeldempfängerin, die in einer Sozialwohnung in Schöneberg lebte. Die Miete für die Dreizimmerwohnung betrug 640 Euro. Das Jobcenter weigerte sich, die Kosten zu übernehmen, da die Obergrenze bei 480 Euro lag. Das Gericht entschied zugunsten der Frau: Weil es sich um eine Sozialwohnung handelte, könne der Mietpreis nicht als unangemessen gelten. Zudem wurde die Berechnung der Obergrenze als nicht zulässig gewertet.

Doch Bürgergeldempfänger haben es meist nicht leicht, gegen Entscheidungen des Jobcenters gerichtlich vorzugehen. Allein schon deshalb, weil das Sozialrecht sehr komplex und für Bürgergeld-Empfänger oft undurchsichtig ist. Aktivisten fordern daher Veränderung. (jus)

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