Regionale Unterschiede - So hoch darf die Miete für Bürgergeld-Bezieher sein

In Deutschland übernimmt das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger neben dem Regelbedarf auch die Kosten der Unterkunft. Diese umfassen neben der Miete auch die entstehenden Neben- und Heizkosten in angemessener Höhe.

Bürgergeld-Empfänger müssen Kosten gering halten

Welcher Betrag allerdings „angemessen“ ist, variiert je nach Gemeinde und Region. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, achtet das zuständige Jobcenter darauf, dass die Mietkosten und die Größe der Unterkunft des Empfängers bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. 

Ist die Wohnung den Richtwerten entsprechend nicht angemessen, muss der Leistungsempfänger die Kosten nach der „Karenzzeit“, also dem ersten Jahr des Bürgergeldbezugs, möglichst senken. Die Agentur rät in diesem Fall dazu, dass die Person in eine günstigere Wohnung umziehen oder gar ein Zimmer untervermieten müsse.

Regionale Mietobergrenzen unterscheiden sich massiv

Die regionalen Unterschiede der erstatteten Wohnkosten sind erheblich und hängen von der Haushaltsgröße und dem Wohnort ab. Auch die Nebenkosten müssen angemessen sein, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Das Portal „Buergergeld.org“ hat die Obergrenzen für die Bruttokaltmieten in den 15 größten deutschen Städten untersucht. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Kosten für die reine Miete sowie die Betriebskosten. Heizkosten sind darin nicht enthalten.

In Berlin übernimmt das Jobcenter demnach für Ein-Personen-Haushalte durchschnittlich 457 Euro und für fünf und mehr Personen 1225 Euro monatlich. In München sind es 533 Euro für Ein-Personen-Haushalte und 1359 Euro für Fünf-Personen-Haushalte. 

In Hamburg liegt diese Spanne bei 490 bis 1842 Euro. In Leipzig, wo die Mieten noch vergleichsweise günstig sind, liegen die Mietobergrenzen bei durchschnittlich 332 bis 805 Euro.

Wie hoch die Miete tatsächlich sein darf, hängt vom individuellen Fall ab und muss mit dem Jobcenter abgeklärt werden.

325.000 Haushalte mussten bei Wohnkosten draufzahlen

Im Jahr 2023 mussten allerdings rund 325.000 Haushalte im Bürgergeld-Bezug trotz der Übernahme durch Jobcenter für ihre Unterkunft und Heizkosten draufzahlen. Durchschnittlich zahlten die Betroffenen monatlich 107 Euro mehr als durch den Regelbedarf abgedeckt wird. In Metropolen wie München und Berlin waren die Mehrkosten besonders hoch.

Die Linken-Abgeordnete Caren Lay kritisierte, dass die von den Jobcentern anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung zu gering seien: „Jeder neunte Haushalt, der Bürgergeld bezog, zahlte 2023 bei der Miete drauf und musste an Essen, Kleidung oder Bildung sparen“, sagte sie.