Bürgergeld: Jobcenter schickt Ablehnungsbescheid – so gehen Sie dagegen vor

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Ein abgelehnter Antrag auf Bürgergeld muss längst nicht endgültig sein. Welche Möglichkeiten Betroffene haben und was es zu beachten gilt.

Frankfurt – Wenn der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wurde, sollten sich Betroffene nicht gleich entmutigen lassen. In vielen Fällen kann ein Widerspruch sinnvoll sein und doch noch zum erhofften Ergebnis führen. Laut Statistik sind etwa 35 bis 40 Prozent aller Widersprüche im Bürgergeld-Bereich ganz oder teilweise erfolgreich. Diese Zahlen nennt das Informationsportal bürgergeld-hilfe.org. Häufige Gründe für fehlerhafte Entscheidungen sind demnach:

  • Fehlerhafte Berechnungen des Regelbedarfs
  • Nicht anerkannte Kosten der Unterkunft
  • Unberechtigte Sanktionen
  • Fehlerhafte Anrechnung von Einkommen

Die Aussichten auf einen erfolgreichen Widerspruch stehen also nicht schlecht. Für Antragssteller empfiehlt sich ein bestimmtes Vorgehen. Viele kennen auch konkrete Ansprüche bei der Höhe des Bürgergelds nicht. Bis zu 100 Euro monatlich mehr sind für viele möglich.

Ein Bürgergeldantrag mit mehreren Geldmünzen.
Gegen einen abgelehnten Bürgergeld-Antrag kann vorgegangen werden. © IMAGO/BODE

Bürgergeld: So gehen Sie gegen einen Ablehnungsbescheid vor

Als Erstes sollten Antragssteller ihren Bescheid gründlich überprüfen. Hier bieten sich dem Branchenportal gegen-hartz.de zufolge folgende Punkte an. Stimmen die Zahlen und Angaben in der Begründung mit den eingereichten Unterlagen überein? Wurden die Freibeträge des Einkommens richtig berücksichtigt? Ist der tatsächliche Wohnsitz korrekt? Nicht selten sind hier schon fehlerhafte Angaben zu finden.

Abgelehnter Bürgergeld-Antrag: Beratung bei Jobcenter möglich

Außerdem muss ein Ablehnungsbescheid des Jobcenters klar und nachvollziehbar begründet sein. Gibt es hier Unklarheiten, können sich Antragssteller mit offenen Fragen an das zuständige Jobcenter wenden. Laut Webseite der Arbeitsagentur gibt es dort die Möglichkeit, sich zum Antrag oder den Gründen für einen Ablehnungsbescheid beraten zu lassen.

Bürgergeld-Ablehnung vom Jobcenter: So reichen Sie Widerspruch ein

Sind Antragssteller der Ansicht, dass die Ablehnung ungerechtfertigt ist, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür müssen verbindliche Vorschriften zwingend beachtet werden. „Ist ein Antragsteller mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann er dagegen Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Bescheid erlassen hat. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid informiert darüber“, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit. Aus den Angaben ergeben sich folgende Punkte, die es zu beachten gilt:

Widerspruch gegen Bürgergeld-Ablehnungsbescheid: Die wichtigsten Punkte

  1. Widerspruchsfrist:
    Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. In der Regel beginnt diese Frist drei Tage nach dem angegebenen Datum auf dem Bescheid.
  2. Form des Widerspruchs:
    Der Widerspruch kann entweder schriftlich (per unterschriebenem Brief), elektronisch (wenn das Jobcenter diese Möglichkeit anbietet), oder persönlich übermittelt werden.
  3. Begründung:
    Zwingend erforderlich ist eine Begründung des Widerspruchs laut Bundesministerium nicht, sie erhöht allerdings die Erfolgsaussichten.
  4. Zuständigkeit:
    Der Widerspruch muss bei der Stelle eingereicht werden, die den Ablehnungsbescheid erlassen hat. In der Regel handelt es sich dabei um das zuständige Jobcenter.
  5. Widerspruchsverfahren:
    Das Jobcenter prüft den Bescheid erneut. Ist der Widerspruch erfolgreich erlässt die Behörde einen sogenannten Abhilfebescheid. Wird er abgelehnt, erhält der Antragssteller einen Widerspruchbescheid.
  6. Klage:
    Gegen einen Widerspruchbescheid kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.

Auch bei verweigerten Nebenkostenabrechnungen von Bürgergeld-Empfängern lohnt sich ein Widerspruch oft. (va)

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