Jobcenter zahlt: Diesen Gegenstand bekommen Kinder von Bürgergeld-Empfängern

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Viele Kinder haben keinen eigenen Schreibtisch im Kinderzimmer, deshalb gibt das Jobcenter den Kindern von Bürgergeld-Empfängern finanzielle Hilfe beim Kauf.

München – Ein Schreibtisch kann aus verschiedenen Materialien wie Holz, Metall oder Pressspan gefertigt sein und vielseitig genutzt werden. Schulpflichtige Kinder nutzen ihn oft, um ihre Hausaufgaben zu erledigen oder für die Schule zu lernen. Der Lernerfolg dieser Kinder hängt häufig von der Umgebung ab. Doch nicht jeder kann sich einen eigenen Schreibtisch für sein Kind leisten, weshalb oft der Esstisch als Alternative dient.

Kind am Bücherregal
Das Jobcenter unterstützt Kinder von Bürgergeld-Empfängern dabei, einen Schreibtisch zu finanzieren. (Symbolbild) © Hendrik Schmidt/dpa

Kinder von Bürgergeld-Empfängern haben häufig keinen eigenen Schreibtisch oder die Möglichkeit, in einer ruhigen Umgebung zu arbeiten. Das Internetportal Bürgergeld.org, das zum Fachverlag für Sozial- und Rechtsjournalismus gehört, betont: „Generell können Kinder vom Jobcenter nicht dazu verpflichtet werden, ihre Hausaufgaben im Wohnzimmer oder am Esstisch zu erledigen.“

Ein eigener Schreibtisch ist für viele Kinder unerschwinglich: Das Jobcenter schafft Abhilfe

Aus diesem Grund übernimmt das Jobcenter einen Pauschalbetrag für den Kauf eines Schreibtischs, eines Stuhls und optional einer Lampe. Kaufbelege dürfen vom Jobcenter jedoch nicht angefordert werden, wie gegen-hartz.de mitteilt. Die Höhe der Pauschale variiert je nach Kommune. Eine aktuelle Liste der Pauschalbeträge kann beim Jobcenter angefordert werden. Stand 2024 waren die Beträge laut dem Portal wie folgt:

  • Berlin: 67 Euro
  • Hamburg: 84 Euro
  • Hannover: 45 Euro
  • Essen: 80 Euro
  • Magdeburg: 65 Euro
  • München: 65 Euro
  • Frankfurt am Main: 75 Euro

Nach den aktuellen Regelsätzen haben Kinder „Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“. Die Rückerstattung des Kaufbetrags erfolgt durch einen formlosen Antrag, bei dem alle Möbelstücke einzeln aufgelistet werden müssen. Reparaturkosten werden vom Jobcenter nicht übernommen. Auch bei der Miete von Bürgergeld-Empfängern hilft das Jobcenter.

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