Merz droht neues Milliarden-Loch: Viele Steuerzahler dürften sich aber freuen

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Friedrich Merz muss schwere Entscheidungen treffen und hat Kürzungen bei den Sozialausgaben versprochen. Ein drohendes Urteil des Verfassungsgerichts könnte den Sparzwang noch größer machen.

Karlsruhe – Wenn in der kommenden Woche die Karlsruher Richter und Richterinnen zusammenkommen, dann könnte ihr Urteil die Koalitionsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD nochmal schwieriger machen. Am Mittwoch, dem 26. März, will das Bundesverfassungsgericht nämlich über den Solidaritätszuschlag urteilen. Sollten sie entscheiden, dass er abgeschafft werden muss, dann würde das ein neues Loch von zwölf bis 13 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt reißen. Dabei muss die neue Regierung unter Friedrich Merz (CDU) ohnehin schon eine Lücke von um die 30 Milliarden Euro schließen.

Verfassungsgericht entscheidet über den Soli: Steuerzahler und Unternehmen könnten sich freuen

Der sogenannte Soli wurde erstmals 1991 befristet und ab 1995 unbefristet eingeführt, um nach der deutschen Wiedervereinigung die Kosten für den Aufbau Ost zu bewältigen. Anfangs wurde er als Aufschlag von 7,5 Prozent auf die Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer erhoben. Seit 1998 liegt der Satz bei 5,5 Prozent. Gezahlt werden muss der Zuschlag gleichermaßen in Ost und West. Die Einnahmen fließen allein dem Bund zu und sind nicht zweckgebunden.

Seit 2019 ist der Soli ausgelaufen, aber nur für 90 Prozent der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. Wer als Single ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 104.000 Euro im Jahr zur Verfügung hat, muss ihn noch zahlen. Auch Unternehmen müssen den Zuschlag noch entrichten. Dagegen haben sechs FDP-Politiker geklagt, da sie die Entscheidung aus 2019, den Zuschlag für einige Wenige noch aufrechtzuerhalten, für verfassungswidrig halten. Die Bundesregierung argumentierte vor Gericht damit, dass die finanziellen Folgen der Wiedervereinigung noch nicht ganz bewältigt seien und deswegen Gutverdienende noch zur Kasse gebeten werden dürften.

Soli-Aus wäre für Merz ein Problem: Kürzungen könnten noch drastischer ausfallen

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts könnte – sollte sie zugunsten der Kläger ausfallen – ähnliche Folgen wie das Haushaltsurteil von 2023 haben. Denn damit würden dem Bund auf einen Schlag zweistellige Milliardenbeträge fehlen. Noch schwerer würde die Entscheidung wiegen, wenn die Richter und Richterinnen entscheiden, dass der Staat die seit 2019 entrichteten Beträge erstatten muss. Dies gilt jedoch eher als unwahrscheinlich.

Friedrich Merz (CDU) bei der Abstimmung zum Schuldenpaket im Bundestag. Am Freitag (21. März) geht es um die Zustimmung des Bundesrats.
Friedrich Merz (CDU) bei der Abstimmung zum Schuldenpaket im Bundestag. Am Freitag (21. März) geht es um die Zustimmung des Bundesrats. © Maurizio Gambarini/Imago

Die neue Regierung hat ohnehin schon einen enormen Sparbedarf – obwohl sie sich gerade durch die Lockerung der Schuldenbremse und die Aufnahme eines Sondervermögens für Infrastruktur etwas Luft verschafft hat. Denn die Schulden dürfen nur für ganz bestimmte Projekte bewilligte werden. Kernaufgaben des Bundes dürfen nicht aus diesen Mitteln finanziert werden.

Merz verspricht Kürzungen im Sozialen – das wäre wahrscheinlich unbeliebt

Merz hat daher auch schon große Reformen versprochen. „Ich mache kein Geheimnis daraus, dass mich das natürlich beschwert, dass so viel Kritik jetzt auch geübt wird, auch aus unseren eigenen Reihen, von den Wählerinnen und Wählern“, so der CDU-Politiker im Gespräch mit RTL nach dem Beschluss über die Schuldenaufnahme. „Das alles lässt sich nur rechtfertigen, wenn wir damit eine umfassende Reformagenda für unser Staatswesen verbinden. Und das müssen wir jetzt mit der SPD noch ausverhandeln.“ Er versprach vor allem bei den Sozialabgaben zu kürzen, da diese auch die kommunalen Haushalte belasten würden.

Radikale Kürzungen im Sozialwesen sind laut einer Umfrage der SPD-nahen Hans-Böckler-Stiftung in der Bevölkerung aber unbeliebt. Bei der Umfrage von rund 3000 Personen in der Zeit vom 25. November bis 10. Dezember 2024 haben sich demnach 52 Prozent dafür ausgesprochen, dass die soziale Sicherung weiterhin größtenteils verpflichtend sein soll. 28 Prozent seien dafür, dass sie komplett verpflichtend sein sollte.

Zudem habe sich eine Mehrheit der Beschäftigten bereiterklärt, höhere Beiträge zu zahlen, wenn die Leistungen dadurch mindestens erhalten werden können. „Einschnitte in den aktuellen Leistungskatalog, die oft unter Verweis auf die finanzielle Belastung der Versicherten vorgeschlagen werden, werden also klar abgelehnt“, schreibt die Arbeitnehmerkammer, die die Befragung durchgeführt hat.

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