Wegweisendes Urteil für Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter muss wichtiges Alltagsgerät zahlen

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Ein Gericht hat im Fall einer Schülerin ein wichtiges Urteil für Bürgergeld-Empfänger gefällt. Es klärt, welche notwendigen Kosten übernommen werden.

Halle – Das Sozialgerichte Halle hat ein Urteil gefällt, das für Bürgergeld-Empfänger wegweisend sein könnte. Es stärkt deren Rechte und definiert klar, welche Kosten das Jobcenter übernehmen muss. Im Fall der 15-jährigen Schülerin geht es um notwendige Ausgaben, die über die regulären Leistungen hinausgehen.

Bürgergeld: Schülerin benötigt Notebook für den Unterricht – Jobcenter muss es bezahlen

Für den Unterricht benötigt die junge Schülerin ein Notebook, da ihre Schule die Einführung eines einheitlichen Geräts ab der achten Klasse beschlossen hat, schreibt das Branchenportal gegen-hartz.de. Die Kosten in Höhe von 249 Euro konnte ihre Familie jedoch nicht selbst tragen. Das Sozialgericht Halle entschied daraufhin, dass das Jobcenter die Anschaffungskosten übernehmen muss.

Laut einem Gerichtsurteil muss das Jobcenter Bildungskosten für eine junge Schülerin übernehmen. (Montage) © CHROMORANGE/IMAGO & Maximilian Koch/IMAGO

Das Gericht bewertete diesen Bedarf als notwendig und ordnete die Kostenübernahme als Zuschuss ein – und nicht als Darlehen. Grundlage der Entscheidung war der Mehrbedarf. Das Gericht stellte fest, dass ein Darlehen in diesem Fall nicht zumutbar sei, da der Regelsatz für Jugendliche keine entsprechenden Rücklagen für solche Anschaffungen vorsieht. Zudem sei es der Schülerin nicht möglich, den Betrag anzusparen.

Anspruch auf Bürgergeld für Schüler

Eltern können Bürgergeld für ihre Kinder als Schüler erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen muss mindestens ein Elternteil selbst Anspruch auf Bürgergeld haben. Zum anderen müssen die Kinder zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern oder des Elternteils gehören. In diesem Fall wird Bürgergeld auch für die Kinder gewährt. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Kinder eine Schule besuchen oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass die Kinder im Haushalt der Eltern leben und von ihnen betreut sowie erzogen werden. Quelle: buerger-geld.org

Zuletzt kam das Landessozialgericht in NRW zu einem ähnlichen Ergebnis. Hierbei wurde das Jobcenter verpflichtet, die Reparaturkosten einer Brille zu übernehmen. Das Sozialgericht München hat in Sachen Wohnen auch ein wegweisendes Urteil für Bürgergeld-Empfänger abgegeben.

Urteil könnte Rechte von Bürgergeld-Empfängern stärken – Experte begrüßt Entscheidung

Das Urteil des Sozialgerichts Halle könnte weitreichende Folgen haben, da es die Rechte von Bürgergeld-Empfängern stärkt und die Bedeutung von Bildung als Grundrecht betont. Laut gegen-hartz.de begrüßt Sozialrechtsexperte Detlef Brock die Entscheidung, da auch einmalige, aber notwendige Aufwendungen im Rahmen des Bürgergelds berücksichtigt werden müssen. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. (cj)

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