Bürgergeld in Deutschland: An diesem Tag im Monat wird es ausgezahlt
Das Bürgergeld schafft finanzielle Sicherheit für Bedürftige. Die Auszahlung ist klar geregelt. Aber wann wird es aufs Konto überwiesen?
Frankfurt – Das Bürgergeld ist eine wichtige Unterstützung für Menschen in finanziellen Notlagen. Doch wie läuft eigentlich die Auszahlung ab? Normalerweise erhalten Empfänger und Empfängerinnen das Bürgergeld für einen Zeitraum von 12 Monaten. Unter bestimmten Umständen, wie schwankendem Einkommen oder unangemessenen Unterkunftskosten, kann diese Unterstützung auf 6 Monate begrenzt sein.
Auszahlung des Bürgergeldes in Deutschland: Wann das Geld kommt
Wenn der Bewilligungszeitraum endet, müssen Antragsteller und Antragstellerinnen einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um zu prüfen, ob sie weiterhin anspruchsberechtigt sind. Diesen können sie laut Bundesagentur für Arbeit auch online oder postalisch einreichen.
Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das angegebene Bankkonto des Empfängers. Die klare Regelung und pünktliche Auszahlung tragen dazu bei, dass Empfänger und Empfängerinnen ihre finanziellen Verpflichtungen besser planen können und eine gewisse finanzielle Sicherheit genießen können.
Bürgergeld in Deutschland: Kein Bankkonto, und jetzt?
Alternativ können Empfänger und Empfängerinnen auch einen Scheck erhalten, wenn sie kein Bankkonto haben. Diesen können sie bei einer Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder Postbank einlösen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dabei Kosten entstehen können, die pauschal vom Bürgergeld abgezogen werden.
Gut zu wissen:
Geldinstitute sind gesetzlich verpflichtet, jeder Bürgerin und jedem Bürger, dazu zählen auch Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete, ein Basiskonto einzurichten. Diese sind meist deutlich günstiger als andere Kontoformen und werden oft mit einem Startguthaben in Höhe von 50 Euro oder mehr prämiert.
Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Empfänger und Empfängerinnen erwerbsfähig und hilfebedürftig sein. Dies bedeutet, dass sie in der Lage sind zu arbeiten, aber nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Man spricht dabei vom sogenannten Existenzminimum, also dem Betrag, den ein Bürger oder eine Bürgerin mindestens pro Monat zur Verfügung haben muss, um die Lebenshaltungskosten tragen zu können.
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Existenzminimum in Deutschland: Darunter ist man Bürgergeld berechtigt
Seit dem 1. Juli 2023 liegt der Sockelbetrag für Alleinstehende bei 1.402,28 Euro netto im Monat. Aber nicht nur Alleinstehende, sondern auch Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben, können Anspruch haben. Die Höhe des Anspruchs auf Bürgergeld lässt sich berechnen. Infos dazu finden sich hier.
Bei der Antragstellung wird das Einkommen und Vermögen des Antragstellenden geprüft. Gegebenenfalls müssen Antragsteller und Antragstellerinnen zunächst ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Unterstützung erhalten. Alle Informationen zur Antragstellung und den genauen Anforderungen finden sich auf der Website der Agentur für Arbeit. (ls)