Bürgergeld reicht nicht zum Leben? Diese Zusatzleistungen können beantragt werden
Wer Bürgergeld bezieht, muss gut haushalten. Sollte es partout nicht reichen, können Zusatzleistungen helfen. Vor allem Familien profitieren hier.
Frankfurt – Die hohen Lebenshaltungskosten bekommen sozial schwache Haushalte besonders stark zu spüren. Vor allem Bürgergeld-Empfänger stehen so oft vor dem Problem, dass das Geld nicht ausreicht. Manch einer arbeitet sogar schwarz, um über die Runden zu kommen, wie eine sternTV-Reportage zeigte. Bevor man zu solchen Mitteln greift und sich damit strafbar macht, sollte geprüft werden, ob man nicht eventuell die Voraussetzungen für eine oder mehrere Zusatzleistungen erfüllt. Denn neben dem Regelsatz werden unter bestimmten Voraussetzungen noch weitere Kosten vom Staat übernommen.
Zu wenig Bürgergeld? Mehrbedarf und Zusatzleistungen können die Haushaltskasse aufbessern
Dass das Bürgergeld nicht nur aus dem Regelsatz, der Übernahme der Wohnungskosten und, sofern vorhanden, dem Mehrbedarf besteht, „wissen viele Betroffene nicht“, meint buerger-geld.org. Es kann sich aber bereits lohnen, regelmäßig zu prüfen, ob ein Mehrbedarf besteht. Besonders bei größeren Lebensveränderungen.
Für Folgendes gibt es Mehrbedarf-Zahlungen:
- Schwangerschaft – ab der 13. Schwangerschaftswoche bis einschließlich des Entbindungsmonats; Höhe: 17 Prozent des Regelbedarfs
- Alleinerziehende – Höhe: abhängig von Anzahl und Alter der Kinder
- Erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderungen – Höhe: 35 Prozent des Regelbedarfs
- Bürgergeldberechtigte, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen – Höhe: kein konkreter Prozentsatz angegeben, nur von „angemessener Höhe“ die Rede
- Voll erwerbsgeminderte Bürgergeld-Empfänger – ab Vollendung des 15 Lebensjahres, wenn der Betroffene Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G besitzt; Höhe: 17 Prozent
- Mehrbedarf kann auch angemeldet werden, wenn das Warmwasser in der Wohnung von einem Durchlauferhitzer erzeugt wird oder auch in Einzelfällen, wenn ein wiederholter Sonderbedarf besteht. Zum Beispiel Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem Kind
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Um die Mehrbedarf-Zahlungen zu bekommen, muss man sie beantragen. Dazu ist dem Jobcenter eine Veränderungsmitteilung (VÄM) und die Anlage Mehrbedarf (MEB) zuzusenden. Dies ist auch online möglich. Der Mehrbedarf kann auch direkt bei der Beantragung des Bürgergeldes angemeldet werden.
Zudem gibt es noch die einmaligen Leistungen. „Möglich sind Zahlungen beispielsweise, wenn ein Haushalt zu gründen ist, die Geburt eines Kindes bevorsteht oder wenn die Versorgung mit orthopädischen Schuhen erforderlich ist“, informiert das BMAS.
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Viele Zusatzleistungen zum Bürgergeld sollen die soziale Teilhabe gewährleisten
Familien mit Kindern profitieren zudem noch von weiteren Zusatzleistungen. So können Eltern beispielsweise zusätzlich zum Bürgergeld noch Kinder- und Elterngeld beziehen. Allerdings gilt dies dann als Einkommen und wird auf das Bürgergeld angerechnet.
Keinerlei Abzüge verursachen die Zahlungen, die das Bildungspaket gewährt. Mit diesem soll die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gewährleistet werden.
Folgende Leistungen umfasst das Bildungspaket:
- Kostenübernahme für ein- oder mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege
- Pauschale für Schulbedarf in Höhe von 195 Euro (Stand: 2024), davon 130 Euro im ersten Halbjahr und 65 Euro im zweiten
- Kostenübernahme der Schülerbeförderung, z.B.: Schülerfahrkarte
- Kostenübernahme für Nachhilfestunden
- Kostenübernahme für Mittagessen in Kita, Schule oder Kindertagespflege
- Pauschale für soziale Teilhabe in Höhe von 15 Euro, z.B. für Sportverein oder Musikschule
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bürgergeld-Empfänger sollten sich zudem über weitere, spezifische Angebote ihrer Gemeinde informieren, rät buerger-geld.org. So gibt es oft vergünstigte Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel. Und auch Museen, Bibliotheken und Schimmbäder bieten Bürgergeld-Empfängern oft vergünstigte Preise oder sogar kostenlosen Zugang an. (sp)
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