Geldgeschenke für Bürgergeld-Empfänger: Streit um Weihnachtsgeschenk endet vor Gericht

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Einkünfte werden auf das Bürgergeld angerechnet, doch wie sieht es mit Geldgeschenken aus? Ein Gericht traf dazu jetzt eine Entscheidung.

München – Seit der Einführung des Bürgergeldes gab es über dieses zahlreiche Debatten. Ein Fall endete jetzt sogar vor Gericht. Einkünfte von Beziehenden werden dem Bürgergeld angerechnet. Die Auszahlung des Bürgergeldes wird in diesem Fall mit dem Einkommen des Empfängers verrechnet und fällt geringer aus.

Aber wie steht es um Geld, das nicht vom Staat oder einem Arbeitgeber, sondern von den Eltern stammt und als Geschenk für Weihnachten gedacht ist? Ein Gericht hat kürzlich eine eindeutige Entscheidung in einem solchen Fall getroffen.

Weihnachten stellt viele Bürgergeld-Empfänger mit ohnehin schon knapper Kasse vor Herausforderungen. Gibt es darum an Weihnachten vom Staat besondere Beihilfen?
Bürgergeld-Empfängern wird ein Einkommen aufs Bürgergeld angerechnet, doch gilt das auch für Geldgeschenke zu Weihnachten? (Symbolbild) © Imago/Bernd Feil/M.i.S.

Es ging um 400 Euro – Gericht entscheidet über Anrechnung von Weihnachtsgeschenk aufs Bürgergeld

Die Eltern des Bürgergeld-Empfängers hatten ihrem Sohn und seiner Partnerin ein Geldgeschenk von 400 Euro mit dem Vermerk „Für Weihnachten“ überwiesen. Wie gegen-hartz.de berichtet, meldete sich daraufhin das Jobcenter und wollte diesen Betrag auf das Bürgergeld anrechnen. Das Gericht stoppte diesen Plan jedoch. Das Vorhaben der Sozialbehörde war so nämlich nicht rechtens.

Der Grund dafür ist, dass die 400 Euro eine freiwillige Leistung sind, die nicht an rechtliche Verpflichtungen gebunden ist, das ist auch im Sozialgesetzbuch festgehalten. Weihnachtsgeldgeschenke sind zudem nicht dazu gedacht, das Existenzminimum zu decken, sondern um sich einen Wunsch jenseits des Existenzminimums zu erfüllen.

Bürgergeld-Empfänger vor Gericht: Urteile fallen unterschiedlich aus

Nicht das erste Mal, dass ein Gericht eine solche Entscheidung fällt, kürzlich klagten 45 Bürgergeld-Empfänger und bekamen Recht vor Gericht. Es kommt sogar vor, dass Bürgergeld-Berechtigte weniger bekommen, als ihnen zusteht. Wer Zahlungen jedoch anders als für den Lebensunterhalt verwendet, wird womöglich abgestraft. So muss eine Familie 22.600 Euro ans Jobcenter zurückzahlen, weil sie vom Bürgergeld nach Mekka reisten. (kiba)

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