Änderung trifft alle Bürgergeld-Empfänger – diese Kürzung gilt schon ab jetzt

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Die Ampel-Koalition diskutiert über etwaige Verschärfungen für Empfänger des Bürgergelds (Symbolbild). © IMAGO / Lobeca

Etwa zwei Millionen Bürgergeld-Empfänger müssen sich bereits jetzt auf eine Änderung einstellen. Diese kommt einer Kürzung gleich, warnt die Wohnungswirtschaft.

Berlin – Viele Bürgergeld-Empfänger bekommen jetzt schon weniger Geld. Hintergrund der Warnung des Verbands Wohnungswirtschaft ist die Streichung des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse. Seit dem ersten Juli 2024 können deren Kosten nicht mehr vom Vermieter im Rahmen der Nebenkosten auf die angeschlossenen Wohnungen umgelegt werden. Heißt also: Die Jobcenter übernehmen den Kabelanschluss als Teil der Kosten der Unterkunft nicht mehr.

Änderungen beim Bürgergeld: Welche Kürzung ab jetzt schon gilt

Für Bürgergeld-Bezieher, die weiterhin über einen Kabelanschluss fernsehen wollen, kommen damit zusätzliche Kosten hinzu. Die entstehenden Kosten müssen aus dem Regelsatz beglichen werden. Man werde im Durchschnitt zwischen 15 Euro und 25 Euro monatlich für einen solchen Anschluss aufwenden müssen, schreibt das Online-Magazin Bürger & Geld.

Das Nebenkostenprivileg war die Möglichkeit für Vermieter in Deutschland, die Kosten für einen Kabelanschluss in einem Mehrfamilienhaus auf die Mieter umzulegen. Mieter zahlten für den Kabelanschluss auch bei einer Nicht-Nutzung. Umgekehrt bedeutete dies, dass Bürgergeld Bezieher die Kosten für Kabelfernsehen im Rahmen der Kosten der Unterkunft zusätzlich zum Regelsatz bezahlt erhielten. Doch das hat sich geändert – Grund ist das seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren. Bis zum 30. Juni 2024 galt noch eine Übergangsfrist.

Kürzung beim Bürgergeld betrifft schon Millionen Leistungsbezieher

Künftig dürfen die Kosten für den TV-Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Die Jobcenter übernehmen diese Kosten also nicht mehr als Teil der Kosten der Unterkunft (KdU). Die Wohnungswirtschaft sieht dies als eine faktische Kürzung des Bürgergelds an.

„Die individuelle Buchung eines gleichwertigen TV-Produkts schlägt mit mindestens rund zehn Euro monatlich zu Buche, wobei häufig auch deutlich höhere Produktpreise gefordert werden“, erklärte der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen im Juni 2024 in einer Mitteilung. Betroffen seien rund zwei Millionen Leistungsbezieher.

Ampel-Pläne für Bürgergeld: Härtere Sanktionen für Bezieher

Darüber hinaus sind noch weitere Bürgergeld-Änderungen im kommenden Jahr geplant: Die Ampel-Koalition will mit schärferen Regeln mehr Bezieher von Bürgergeld zur Aufnahme einer Arbeit bewegen. So soll künftig das Ablehnen einer zumutbaren Arbeit mit erhöhten Leistungskürzungen geahndet werden und auch Schwarzarbeit zu Kürzungen führen. Wer bei Schwarzarbeit erwischt wird, dem sollen für drei Monate die Bürgergeld-Bezüge um 30 Prozent gekürzt werden.

Bei einem Meldeversäumnis sind zudem Kürzungen von 30 Prozent vorgesehen. „Eine hohe, verbindliche Kontaktdichte zwischen Beziehern von Bürgergeld und Behörden ist wichtig für Vermittlungserfolge“, zitierte der Bayerische Rundfunk aus einem Papier aus dem Finanzministerium, das unter anderem die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld zusammenfasst. Künftig sollen zudem bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden zumutbar sein, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sollen sogar drei Stunden Hin- und Rückfahrt in Kauf genommen werden müssen.

Scharfe Kritik an Sanktionen beim Bürgergeld: „Wir sind zurück bei Hartz IV“

Die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld sorgten bereits für Kritik. Verdi-Chef Frank Werneke wertete die geplanten Änderungen als Rückfall in alte Hartz-IV-Zeiten. „Wir sind zurück bei Hartz IV“, sagte er der Augsburger Allgemeinen. „Damit ist die von der Ampel zunächst vorgenommene Bürgergeld-Reform Geschichte.“

Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr räumte ein, dass Bürgergeld-Bezieher infolge der geplanten Verschärfungen stärker gefordert werden als im früheren Hartz-IV-System. Doch er betonte auch gegenüber Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Das Bürgergeld ist keine soziale Hängematte, sondern soll zur Arbeit motivieren.“ Im Bürgergeld soll laut dem Haushaltsentwurf 2025 zudem eine „Anschubfinanzierung“ eingeführt werden. Langzeitarbeitslose, die durch einen Job aus dem Bürgergeldbezug herauskommen, sollen im ersten Jahr deutlich mehr von ihrem Verdienst behalten können, ohne dass dies beispielsweise auf das Wohngeld angerechnet wird. (Bohy mit Material der dpa)

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