Italien lockt Rentner mit Steuer-Vorteil ins Land: In diesen Regionen kann man seine Rente genießen

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Die Rente im Süden von Italien genießen: Das ermöglicht das italienische Steuersystem. © IMAGO/Maria Maar

Italien will mehr ausländische Rentner und Rentnerinnen in den Süden des Landes locken. Dafür gibt es ein attraktives Steuermodell, das nur für Personen mit ausländischer Rente gilt.

Rom – Leben da, wo andere Urlaub machen: Das ist der Traum vieler Menschen. Besonders im Ruhestand suchen sich Rentner und Rentnerinnen nach einem Leben harter Arbeit einen besonderen Ort, um die Seele baumeln zu lassen. Noch besser ist es, wenn man am ausgesuchten Ort dann günstiger leben kann – weshalb es viele deutsche Rentner und Rentnerinnen ins Ausland treibt.

Ein Land, das aktiv um ausländische Ruheständler wirbt, ist Italien. Wer als Rentner oder Rentnerin in einem der südlichen Regionen des Mittelmeerlandes zieht, kann von besonderen Steuervorteilen profitieren, die es auch nur für ausländische Rentner und Rentnerinnen gibt. Hier erklären wir die Konditionen – und ob sich das wirklich lohnt.

Steuer-Vorteile für Rentner in Italien: Das sind die Bedingungen

Die Steuervorteile richten sich explizit an Rentner und Rentnerinnen, die ihren Wohn- und Steuersitz nach Italien verlegen und mindestens 183 Tage im Jahr dort leben. Betroffene müssen, bevor sie ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, in den vorangegangenen fünf Jahren in einem anderen Land als Italien gelebt haben. Das Steuerregime richtet sich also vor allem an Rentner und Rentnerinnen aus dem Ausland. Die Nationalität der Begünstigten ist dabei völlig egal. Darüber hinaus gelten folgende Regeln:

  • Die Steuervorteile genießen nur Rentner und Rentnerinnen, die in Süditalien (Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Abruzzen, Basilikata, Molise oder Apulien) ihren Wohnsitz haben
  • Der Wohnsitz muss in einer Ortschaft mit weniger als 20.000 Einwohnern sein
  • Zusätzlich können auch Orte in Teilen von Marken, Umbrien und Latium anerkannt werden
  • Das Land, in dem man vorher gelebt hat, muss administrative Abkommen mit Italien haben, um z.B. Steuerinformationen austauschen zu können (dies schließt alle EU-Staaten ein)

Wer all diese Bedingungen erfüllt, zahlt in Italien für zehn Jahre nur sieben Prozent Steuern auf alle Einkünfte. Ansonsten zahlen Rentner und Rentnerinnen keinerlei Steuern, auch keine Vermögenssteuern. Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Mindeststeuersatz bei 14 Prozent und steigt je nach Einkommen stufenweise auf bis zu 42 Prozent. Damit können Rentner und Rentnerinnen in Italien deutliche Vorteile genießen.

Rente in Italien verbringen: Diese Vorteile können Rentner noch genießen

Rentner und Rentnerinnen, die sich davon angesprochen fühlen, fragen sich, ob Süditalien auch anderweitig finanziell lohnend ist. Der Süden des Landes ist in der Regel deutlich günstiger, was Lebenshaltungskosten angeht, als in Deutschland. Da kommt es aber wirklich von Region zu Region an – in einer Großstadt wie Rom kann es schon sehr teuer werden, auch wegen der viele Touristen. Wer eine kleine Rente hat, kann aber auf dem Land in Süditalien auf jeden Fall ein gutes Leben genießen – mutmaßlich besser, als in Deutschland.

Für Senioren und Seniorinnen auch wichtig zu wissen: Das Gesundheitssystem in Italien zählt zu den besten der Welt. Das denkt zumindest die Weltgesundheitsorganisation, die die italienische Krankenversorgung in den Top zehn der besten Länder der Welt einstuft. Die Gesundheitsversorgung ist für alle EU-Bürger und -Bürgerinnen in Italien kostenlos, zumindest in der Grundversorgung. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Deutsche Rentner und Rentnerinnen profitieren auch von dem Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Italien, sodass viele einfach weiter in ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben können. Dazu sollte man sich aber mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.

Darüber hinaus gibt es in Italien ein Steuerregime, das sich an besonders wohlhabende Personen richtet (nicht nur Rentner und Rentnerinnen). Demnach zahlen vermögende Ausländer und Ausländerinnen, die ihren festen Wohnsitz nach Italien verlegen, einen Steuer-Fixbetrag von 100.000 Euro pro Jahr – und mehr nicht. Auch hier gilt keine Vermögenssteuer und es wird im Falle einer Erbschaft keine zusätzliche Erbschaftssteuer laut italienischem Recht fällig. Der Steuervorteil gilt für 15 Jahre.

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