Wird das Erbe auf die Rente angerechnet? Das müssen Rentner wissen
Wer als Rentner erbt, muss so einige Dinge berücksichtigen. Das trifft vor allem auf Personen zu, die bestimmte Renten beziehen.
München – In Deutschland ist das Thema Erbe klar geregelt. Bei vielen Rentnern stellt sich die Frage, ob ein Erbe ihre Rente beeinflussen kann. Wie der große Versicherer Allianz erklärt, wird ein Erbe als zusätzliches Einkommen gewertet, das „in der Regel keinen Einfluss auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hat“. Das trifft aber nicht auf alle Renten zu.
Erbe kann auf Witwenrente und Erwerbsminderungsrente angerechnet werden
Ein Erbe kann viele Formen annehmen: Geld, Immobilien oder andere Wertgegenstände. Wenn der Erblasser keine Verfügung hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner profitieren dabei vom höchsten Steuerfreibetrag. Je enger der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge – und desto weniger Erbschaftssteuern müssen Sie zahlen.
Besonders wichtig ist die Regelung von Erbe bei Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten. Ein Erbe kann auf diese Renten angerechnet werden, wenn die Renten nicht durch den Bezieher selbst erwirtschaftet wurden.
Laut der Anwaltskanzlei Herfurtner wird bei der Hinterbliebenenrente das Erbe nur auf den „übersteigenden Teil der Hinterbliebenenrente angerechnet, der nicht durch Beiträge zur Rentenversicherung des verstorbenen Ehepartners gedeckt ist“. Bei der Erwerbsminderungsrente könnte das Erbe angerechnet werden, wenn es „zum Teil oder vollständig zur Deckung des Lebensunterhalts“ ausreicht.
Rentner sollten sich rechtzeitig informieren, ob ein Erbe ihre Rente beeinflussen könnte. Die Deutsche Rentenversicherung bietet hierzu Auskunft.
Rentner können auch Schulden erben: Das sollten Sie wissen
Neben Vermögen können auch Schulden vererbt werden. Erben haften für das gesamte Vermögen des Verstorbenen, einschließlich Schulden. Ein Nachlassverzeichnis kann helfen, die Haftung zu beschränken.
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Erben können die Erbschaft ausschlagen, wenn der Nachlass überschuldet ist. In diesem Fall gehen die Schulden auf den Staat über. Alternativ können Erben die Schulden begleichen.
Wenn mehrere Personen erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall haften sie gesamtschuldnerisch für die Schulden des Erblassers. Der Umgang mit Schulden kann komplex sein, daher ist es ratsam, sich von einem Anwalt oder Steuerberater beraten zu lassen.
Ein Erbe kann die finanzielle Situation eines Rentners deutlich verändern. Es ist wichtig, die steuerlichen und rechtlichen Aspekte zu kennen. Besonders bei Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten kann ein Erbe Auswirkungen haben. Bei Schulden sollten Erben prüfen, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist. Der Expertenrat kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.