Wegen Nachbarn: Amt streicht junger Mutter das Bürgergeld
Wird gegen die Auflagen verstoßen, kann eine Kürzung oder sogar der Stopp vom Bürgergeld die Folge sein. Das soll aktuell eine Familie betreffen.
Kassel – Die Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger gehen immer weiter zurück. Wurden im Jahr 2007 noch über 183.000 Strafen verhängt, waren es in den zwölf Monaten von September 2023 bis August 2024 nur noch 21.730. Aktuell hält eine Sanktion eine Bürgergeld-Familie aber in Atem.
Bürgergeld-Familie von Nachbarn angeschwärzt – Zahlungen eingestellt
Wie unter anderem gegen-hartz.de berichtet, wurde die Familie beim Jobcenter von Nachbarn angeschwärzt. Offiziell soll die Familie getrennt leben – während sich die alleinerziehende Mutter um die Kinder kümmere, lebe der Vater in einem anderen Bundesland. Die Nachbarn der Mutter hatten der Agentur für Arbeit offenbar mitgeteilt, dass „der Vater der Kinder aber zeitweise zu Besuch sei und angeblich bei ihr wohne“, heißt es in dem Bericht.
In Folge dieses Vorwurfs wurde der vermeintlich alleinerziehenden Mutter offenbar vorübergehend das Bürgergeld gestrichen. Wie das Jobcenter angegeben haben soll, sei nicht die Meldeadresse, sondern der tatsächliche Aufenthaltsort des Vaters entscheidend. Problematisch sei, dass die vermeintlich alleinerziehende Mutter einen Mehrbedarf zur Regelleistung erhalte, der nicht gezahlt werden würde, wenn der Vater ebenfalls in der Wohnung lebe. Bürgergeld-Empfänger können von einigen Vergünstigungen profitieren.
Vermeintlich alleinerziehender Mutter drohen hohe Nachzahlungen
Die Familie müsse gegenüber des Jobcenters jetzt nachweisen, dass der Vater der gemeinsamen Kinder zwischen August und Dezember 2024 lediglich zu Besuch gewesen war. Kann die Familie das nicht, droht der Mutter die Forderung einer Nachzahlung der zu viel erhaltenen Bürgergeld-Beträge – rund 2000 Euro stehen im Raum. Unterstützt wird die Familie von dem Verein „Sanktionsfrei“, der „behördliche Willkür im Jobcenter aufdeckt, juristisch dagegen vorgeht und Betroffene unterstützt“, wie es auf der Website heißt.
Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA an die Bundesagentur für Arbeit wurde angegeben, dass sich das Jobcenter nicht zu konkreten Fällen äußern könne. „Grundsätzlich gilt, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht aufgrund von Verdachtsmomenten den Bezug von Leistungen einstellen“, heißt es von dort allerdings. Demnach müsse ein hinreichender Tatverdacht bestehen, dem das Jobcenter nachgeht. „Zu Einstellungen von Leistungen kann es nur kommen, wenn sich ein Anfangsverdacht erhärtet“, heißt es.
Andere Bürgergeld-Empfänger kommen mit den Regelsätzen nicht aus und reichten in der Vergangenheit Klage ein. (rd)