Bürgergeld-Empfänger kassierte über Jahre zu viel Kindergeld – und soll 4000 Euro nachzahlen

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Der 22-jährige „Hartz und herzlich“-Kandidat Pascal ging einer Arbeit nach, gleichzeitig zahlte der Staat für ihn Kindergeld. Das hat Konsequenzen.

München – Kinder bescheren den Eltern besondere Glücksmomente, machen gelegentlich aber auch mal Ärger und kosten viel Geld. Um die durch die Kleinen steigenden Kosten für Energie, Miete und Versorgung aufzufangen, gibt es in Deutschland Kindergeld.

Doch gelegentlich schleichen sich Fehler im System ein – und es wird an Eltern ausgezahlt, die darauf gar keinen Anspruch haben. So geschehen beim Kindergeld für Pascal, Protagonist der RTL2-Serie „Hartz und herzlich“, in der laut dem Privatsender das tägliche Leben von Menschen, die staatliche Arbeitslosengelder oder Ähnliches beziehen, abgebildet wird.

Pascal ist zurück in den Baracken und auf Arbeitssuche. Seit seinem letzten Job bei der Deutschen Bahn ist der 22-Jährige arbeitslos. © RTLZWEI / UFA SHOW & FACTUAL

Zu viel Kindergeld erhalten – Bürgergeld-Empfänger muss satte Summe nachzahlen

Der 22-Jährige aus Benz Baracken, ein soziales Brennpunktviertel in Mannheim, soll jetzt eine happige Summe an die Familienkasse der Agentur für Arbeit zurückzahlen. Er habe satte 4000 Euro Kindergeld für sich zu viel erhalten, obwohl er einer Arbeit nachging. Mittlerweile ist er diese los und Bürgergeldempfänger. Auch in dem Fall gibt es kein Kindergeld mehr – das wird nur bis zum 21. Geburtstag für Arbeitslose oder arbeitssuchende Kinder ausgezahlt.

Das Geld für die Rückzahlung aufzutreiben, fällt Pascal offenkundig schwer. „Wenn ich das bezahlen muss, habe ich echte Kopfschmerzen. Ich habe noch andere Schulden, die auch alle beglichen werden müssen“, erklärt der 22-Jährige in „Hartz und herzlich“. Er habe Angst, zusammenzubrechen, weil ihm das alles zu viel werde. In nächster Zeit brauche er finanzielle Unterstützung.

Wann gibt es Kindergeld? Diese Voraussetzungen gelten

Das zu viel erhaltene Geld hätte Pascal stutzig machen müssen. Denn die Rechtslage, wer Anspruch auf Kindergeld hat, ist klar. Wenn sich der junge Erwachsene in einem Arbeitsverhältnis befindet, zahlt der Staat für ihn kein Kindergeld mehr. Es gibt zudem noch einen Fehler, den Eltern beim Kindergeld unbedingt vermeiden sollten.

Grundsätzlich überweist der Staat monatlich 250 Euro Kindergeld bis zum Monat, in dem der junge Mensch seinen 18. Geburtstag feiert. Wenn der junge Erwachsene noch die Schule besucht, eine Ausbildung absolviert, einen Ausbildungsplatz sucht oder einen Freiwilligendienst ableistet, fließt bis zum 25. Geburtstag weiter Geld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit, wie diese auf ihrer Homepage mitteilt. In einer Übersicht ist aufgelistet, wann die Eltern das Kindergeld jeweils im Monat erhalten.

Übrigens wird das Kindergeld 2025 abgeschafft. Dafür tritt die viel diskutierte Kindergrundsicherung in Kraft. Was künftig gelten soll, ist hier aufgelistet.

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