Lebensmittelgutscheine für Bürgergeld-Empfänger: Wann diese erlaubt sind
Bürgergeld-Empfänger können zusätzlich zu ihrem Regelbedarf Lebensmittelgutscheine bekommen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Kassel – Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern. Derzeit beträgt der Regelbedarf für alleinstehende Personen 563 Euro im Monat. Reicht das Geld nicht aus, können Leistungsberechtigte in Notfällen auch Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine bekommen.
Lebensmittelgutscheine statt Bargeld: Was Bürgergeld-Empfänger wissen müssen
Wenn Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt nicht mit dem Regelbedarf bestreiten können, kann das Bürgergeld „in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden“, heißt es in § 24 Absatz 2 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II). Dies gelte „insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens“. Lebensmittelgutscheine zählen zu diesen Sachleistungen und dürfen ausschließlich für den Kauf von Lebensmitteln verwendet werden.

Laut dem Branchenportal gegen-hartz.de erfolgt die Vergabe der Gutscheine nur unter bestimmten Bedingungen. So können Sachleistungen beispielsweise bei Suchterkrankungen gewährt werden. Das Jobcenter Börde erklärt, dass Lebensmittelgutscheine auch dann ausgegeben werden können, „wenn die Zahlungen aufgrund einer Sanktion eingestellt wurden“. Bei nachgewiesener finanzieller Notlage können die Gutscheine ebenfalls helfen, wie das Jobcenter Berlin informiert. Dies sei aber stets im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Mit den Gutscheinen können nur bestimmte Waren erworben werden, wobei Alkohol- und Tabakwaren ausgeschlossen sind. Der Wert, für den eingekauft werden kann, ist auf dem Gutschein angegeben. Bürgergeld-Empfänger erfahren von ihrem Jobcenter, welche Geschäfte die Gutscheine akzeptieren. Das Jobcenter Berlin weist darauf hin: „Bitte erfragen Sie vor Ihrem Einkauf im Lebensmittelgeschäft, ob die Lebensmittelgutscheine als Zahlungsmittel akzeptiert werden.“
„Ausschließlich in Notlagen“: Wenn das Bürgergeld nicht ausreicht
In München gibt es keine klassischen Lebensmittelgutscheine. Stattdessen setzt das Jobcenter auf das sogenannte BarCode-Verfahren, das jedoch „ausschließlich in Notlagen“ gelte, erklärt ein Sprecher des Jobcenters München gegenüber IPPEN.MEDIA. Das heißt: In Notsituationen kann das Jobcenter eine Barzahlung gewähren. Diese könne „wie ein Gutschein in anonymisierter Form im Bezahlprozess eingesetzt werden“.
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Bürgergeld-Empfänger können beispielsweise einen Auszahlschein bekommen, der in verschiedenen Märkten eingelöst werden kann. „Auf dem Auszahlschein finden Sie drei nahegelegene Akzeptanzstellen in der Umgebung Ihrer Agentur für Arbeit“, heißt es auf einem Informationsflyer. Das Geld wird dann ausgezahlt. Der Schein ist maximal zwei Tage gültig. „Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache im Jobcenter München erforderlich“, so der Jobcenter-Sprecher im Gespräch mit IPPEN.MEDIA weiter.
Derweil will die kommende Merz-Regierung das Bürgergeld durch die Grundsicherung ersetzen. Zum geplanten Vermittlungsvorrang äußerten Experten allerdings Bedenken. (kas)