Veränderungsmeldung: Experte mit wichtigem Tipp zu Mitwirkungspflicht für Bürgergeld-Empfänger

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Bei vielen Änderungen im Leben von Bürgergeld-Empfängern wird eine Veränderungsmeldung fällig. Sonst drohen Sanktionen. Das gilt es zu beachten.

Kassel – Bürgergeld-Empfänger bekommen Geld von Amt. Im Gegenzug gibt es eine Reihe von Mitwirkungspflichten. Dazu gehört auch die Veränderungsmeldung. Kurz gesagt: Bürgergeld-Empfänger sind verpflichtet, das Jobcenter über eine ganze Reihe von Veränderungen zu informieren. Passiert das nicht, kann das Amt als Sanktion unter anderem die Leistungen kürzen.

Angesichts dessen verwundert es nicht, dass es hier oft zum Streit zwischen Beziehern und dem Amt kommt. Dieser endet auch schonmal vor Gericht. Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt empfiehlt bei gegen-hartz.de deshalb, eine Sache unbedingt zu beachten.

Diese Frist müssen Bürgergeld-Empfänger bei der Veränderungsmeldung beachten

Um Sanktionen zu vermeiden, sollten Sozialleistungsempfänger das Jobcenter so schnell wie möglich nach Kenntnisnahme über Änderungen informieren. Laut dem Informationsportal gegen-hartz.de gibt es hierfür eine Faustregel: Änderungen sollten am nächsten Werktag nach Kenntnisnahme gemeldet werden.

Logo des Jobcenters vor einer Filiale
Die Veränderungsmeldung ist für Bürgergeld-Bezieher eine wichtige Mitwirkungspflicht, bei der es einiges zu beachten gilt. (Symbolbild) © Horst Galuschka/IMAGO

Welche Änderungen müssen Bürgergeld-Empfänger dem Jobcenter mitteilen?

Folgende Änderungen müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden ? Bürgegeld-Empfänger sollten wachsam sein, da eine Vielzahl von Änderungen gemeldet werden muss, wie jobcenter-eu-aktiv.de hinweist. Dazu gehören:

  • Jegliche Einkommensveränderung, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, einer selbstständigen Tätigkeit, eines Gewerbes oder einer Ausbildung
  • Änderungen bei Nebenkosten, wie etwa den Heiz-, Wasser- und Stromkosten
  • Umzüge, selbst wenn sie sich noch in der Planung befinden
  • Absichten, neben dem Bürgergeld weitere Sozialleistungen zu beanspruchen
  • Eine Namensänderung, wie etwa durch Heirat
  • Wenn eine Schwangerschaft auftritt

Quellen: gegen-hartz.de, jobcenter-eu-aktiv.de

Auch Ortsabwesenheit – etwa durch eine Reise – müssen dem Amt gemeldet werden. Ebenso wie längere Erkrankungen oder Verletzungen, die die Arbeitsfähigkeit einschränken.

Besondere Vorsicht ist zudem geboten, wenn Bürgergeld-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das Jobcenter verlangt Informationen über Veränderungen der finanziellen Verhältnisse und der Anzahl der Mitglieder.

Diese Konsequenzen drohen bei versäumter Veränderungsmeldung – Experte gibt wichtigen Tipp

Wird die rechtzeitige Meldung versäumt, drohen Sanktionen. Werden Änderungen, die zu geringeren Leistungen führen, nicht gemeldet, fordert das Jobcenter die zu viel gezahlten Beträge zurück. Zudem kann das Amt die Sozialleistungen kürzen.

Für die Meldung stehen Bürgergeld-Empfängern mehrere Wege zur Verfügung: telefonisch, schriftlich, persönlich sowie online. Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt rät bei gegen-hartz.de jedoch dazu, einen Übermittlungsweg zu wählen, der es möglich macht, die Meldung der Änderung nachzuweisen. Denn immer wieder komme es hier zu Konflikten mit dem Amt. Im Streitfall ist man mit einem entsprechenden Beweis auf der sicheren Seite. (fh)

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