Veränderungsmeldung beim Jobcenter – Experte warnt vor einem Fehler

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Ändern sich die Lebensumstände von Bürgergeld-Empfängern, müssen sie das Jobcenter darüber informieren. Ansonsten drohen schwere Konsequenzen.

München – Damit das Jobcenter Beziehern von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld die korrekten Beträge auszahlt und Rückzahlungen und Sanktionen vermieden werden, gibt es die sogenannte Veränderungsmitteilung. Durch sie sind Bürgergeld-Empfänger verpflichtet, dem Jobcenter Änderungen ihrer persönlichen oder finanziellen Lebensumstände mitzuteilen – und zwar umgehend.

Die Mitteilungspflicht sollte keinesfalls unterschätzt werden: Findet das Jobcenter heraus, dass ihm Informationen vorenthalten wurden, drohen Bürgergeld-Empfängern Sanktionen und Kürzungen ihrer Sozialleistungen. Damit es erst gar nicht zu Problemen mit dem Amt kommt, hilft es, einige Punkte zu beachten.

So viel Zeit haben Bürgergeld-Empfänger für die Veränderungsmeldung beim Jobcenter

Damit Sie später keine böse Überraschung in Form von Sanktionen erleben, wenn die Mitwirkungspflicht verpasst wird, sollten Sie sich direkt nach Kenntnisnahme von Veränderungen ihrer privaten oder finanziellen Umstände ans Jobcenter wenden. Welcher Zeitraum aber ist mit der „unverzüglichen“ Mitteilung für Bürgergeld-Bezieher ans Jobcenter überhaupt konkret gemeint?

Fassade der Agentur für Arbeit in Bayern
Bürgergeld-Empfänger sollten die Veränderungsmeldung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie ist eine wichtige Mitwirkungspflicht, die Leistungsbezieher gegenüber dem Jobcenter haben. (Symbolbild) © Bihlmayerfotografie/IMAGO

Das Informationsportal gegen-hartz.de teilt mit, dass es für den Zeitraum, in dem die Veränderungsmeldung beim Jobcenter vorgelegt werden sollte, eine Faustregel gibt: Ihr zufolge sollte eine Veränderung der eigenen Lebenssituation den Behörden „so schnell wie möglich“ mitgeteilt werden, sprich am Werktag, der auf die eigene Kenntnisnahme der veränderten Lebensumstände folgt.

Über diese Veränderungen müssen Bürgergeld-Empfänger das Jobcenter informieren

Es gibt eine ganze Reihe an Veränderungen, die dem Jobcenter unbedingt und unverzüglich mitgeteilt werden müssen:

  • Jegliche Einkommensveränderung, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, einer selbstständigen Tätigkeit, eines Gewerbes oder einer Ausbildung
  • Änderungen bei Nebenkosten, wie etwa den Heiz-, Wasser- und Stromkosten
  • Umzüge, selbst wenn sie sich noch in der Planung befinden
  • Absichten, neben dem Bürgergeld weitere Sozialleistungen zu beanspruchen
  • Eine Namensänderung, wie etwa durch Heirat
  • Wenn eine Schwangerschaft auftritt

Quellen: gegen-hartz.de, jobcenter-eu-aktiv.de

Bürgergeld-Empfänger aufgepasst – Hier ist bei der Veränderungsmeldung Vorsicht geboten

Fallstricke drohen Bürgergeld-Empfängern etwa bei dem ein oder anderen Aspekt, der im Grunde genommen keine langfristige Lebensveränderung darstellt: So muss dem Jobcenter etwa auch kommuniziert werden, wenn verreist wird, damit die Behörde über die Ortsabwesenheit des Leistungsbeziehers Bescheid weiß. Auch verlangt das Jobcenter Kenntnis von jeder Veränderung, durch der der jeweilige Bürgergeld-Empfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also auch bei länger währenden Erkrankungen oder schweren Verletzungen, die den potenziellen Arbeitnehmer in seiner Arbeitsfähigkeit einschränken.

Vorsicht ist auch geboten, sollten sich Bürgergeld-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft befinden, also bei Gruppen von Personen, die zusammenleben, vereint wirtschaften und füreinander Verantwortung übernehmen. Auch von ihnen fordert das Jobcenter, über jede Veränderung der finanziellen Verhältnisse und der Anzahl der Mitglieder informiert zu werden.

Experte mit wichtigem Tipp: So vermeiden Bürgergeld-Empfänger Konflikte mit dem Amt

Was aber passiert, wenn es Bürgergeld-Empfänger verpassen, Veränderungen ihrer finanziellen und privaten Lebensumstände ans Jobcenter zu melden? Dann hat das Jobcenter das Recht, Sanktionen gegen den betroffenen Bürgergeld-Empfänger zu verhängen. Werden Veränderungen, die zu geringeren Leistungen führen, nicht gemeldet, fordert das Jobcenter die zu viel gezahlten Beträge zurück. Daneben drohen Bürgergeld-Empfängern bei missachteter oder verpasster Mitteilungspflicht ans Jobcenter aber auch langfristige Folgen: So könnte das Jobcenter etwa Kürzungen der Sozialleistungen vornehmen.

Für die Meldung stehen Bürgergeld-Empfängern mehrere Wege zur Verfügung: telefonisch, schriftlich, persönlich sowie online. Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt rät bei gegen-hartz.de jedoch dazu, einen Übermittlungsweg zu wählen, der es möglich macht, die Meldung der Änderung nachzuweisen. Denn immer wieder komme es hier zu Konflikten mit dem Amt. Im Streitfall ist man mit einem entsprechenden Beweis auf der sicheren Seite. (fh)

Auch interessant

Kommentare