Jobcenter-Panne: Schwerkranke Bürgergeld-Empfängerin erhält monatelang kein Geld – Behörde reagiert
Einer schwerkranken Bürgergeld-Empfängerin wurden die Sozialleistungen gestrichen. Das Jobcenter räumt bei IPPEN.MEDIA mit schweren Vorwürfen auf.
Wuppertal – Um Bürgergeld zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Einer 62-jährigen, schwerkranken Frau wurden vom Jobcenter kurzerhand alle Sozialleistungen gestrichen – schwere Vorwürfe wurden veröffentlicht.
Jobcenter streicht schwerkranker Bürgergeld-Empfängerin Sozialleistungen – Analphabetin nutzte falsches Formular
Der Verein tacheles-sozialhilfe.de berichtete über eine 62-jährige Frau, die schwer erkrankt und gehbehindert sein soll. Sie sei vom Jobcenter aufgefordert worden, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Da sie Analphabetin ist, habe sie versehentlich das falsche Formular ausgefüllt, woraufhin das Jobcenter eine erneute Aufforderung verschickte. Am 6. März 2025 seien ihr schließlich alle Leistungen nach dem SGB II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen worden.
Zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2025 habe die Frau daher keine Sozialleistungen erhalten sollen. Erst am 1. April 2025 sei sie der Aufforderung des Jobcenters nachgekommen und habe den Nachweis einen Tag später eingereicht. Gemäß Paragraf 67 SGB I hätten die Leistungen daraufhin ausgezahlt werden müssen, doch das Jobcenter habe nicht reagiert. Laut tacheles-sozialhilfe.de habe die zuständige Sachbearbeiterin lediglich mit „das ist jetzt halt so“ geantwortet.
Am 8. Mai habe der Verein rechtliche Schritte eingeleitet und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin beim Jobcenter eingereicht. Die gesetzte Frist von acht Tagen zur Aufhebung des Bescheids und Nachzahlung der Leistungen sei vom Jobcenter nicht eingehalten worden. Die 62-Jährige habe sogar um ihre Wohnung gefürchtet, da sie zwei Monatsmieten im Rückstand gewesen sei. Eine andere Bürgergeld-Empfängerin sollte zuletzt ein Bußgeld zahlen.
Jobcenter wehrt sich bei IPPEN.MEDIA gegen schwere Vorwürfe
IPPEN.MEDIA gab dem Jobcenter Wuppertal im Zuge der schweren Vorwürfe die Möglichkeit, eine Stellungnahme und seine Sicht der Dinge abzugeben. Das Jobcenter erklärte über einen Sprecher, „man habe den Fall intern geprüft und geklärt.“ Ein Schriftstück der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sei von der Sachbearbeiterin übersehen worden, was zu unterschiedlichen Informationsständen über die Mitwirkung der Kundin geführt habe, so der Sprecher weiter. In der Folge seien ihr die Leistungen vollständig entzogen worden.
Das Jobcenter Wuppertal räumte ein, dass der Entzug der Leistungen aufgrund eines Fehlers passiert sei. „Die Versagung der Leistungen aus diesem Grund war nicht gerechtfertigt. Die falsche Entscheidung unserer Sachbearbeiterin ist auf menschliches Versagen zurückzuführen, es sei hier ausdrücklich gesagt, dass es aus keinem anderen Grund passierte. Es handelt sich um eine Fehlentscheidung im Einzelfall. In dem Massengeschäft mit großen Raten und hohem Bearbeitungsdruck passieren leider auch mit unterschiedlichen Prüfungsinstanzen Fehler“, wurde betont.
Der Vorwurf des vorsätzlichen Handelns wurde entschieden zurückgewiesen. „Nach Überprüfung sind die fehlenden Leistungen an die Kundin sofort ausgezahlt worden“, stellte das Jobcenter klar. Bei der Kundin habe sich das Jobcenter in der Folge entschuldigt. Den Verantwortlichen seien „Auswirkungen und Tragweite für die Kundin bewusst.“ Eine andere Bürgergeld-Empfängerin ging gerichtlich gegen das Jobcenter vor. (rd)