Bürgergeld-Empfängern drohen möglicherweise saftige Nachzahlungen wegen Grundsteuer-Reform
Die Grundsteuer-Reform sorgt vielerorts für höhere Kosten. Auch Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger könnten betroffen sein und müssen nachzahlen.
Frankfurt – Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die neue Grundsteuer-Reform. Viele Kommunen haben im Zuge der Reform ihre Hebesätze angepasst, was in zahlreichen Fällen zu höheren Kosten für Eigentümerinnen, Eigentümer und Mietende führt. Da die Grundsteuer auf Mietende umgelegt werden kann, sind auch Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger betroffen. Steigende Nebenkosten könnten für sie höhere finanzielle Belastungen bedeuten.
Jobcenter übernimmt nur angemessene Grundsteuer für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger
Bisher übernimmt das Jobcenter die Grundsteuern für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, sofern die Kosten für die Unterkunft als angemessen angesehen werden. Diese Entscheidung richtet sich nach der sogenannten Angemessenheitsrichtlinie, die von den Kommunen festgelegt wird. Neben der Grundsteuer gehören auch weitere Nebenkosten sowie die Kaltmiete zu den berücksichtigten Faktoren.

Durch die Grundsteuer-Reform steigen die Kosten für viele Haushalte. Ob Jobcenter die höheren Grundsteuern weiterhin übernehmen, ist laut dem Verbraucherportal gegen-hartz.de unsicher. Falls die neuen Kosten als unangemessen gelten, müssen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger mit hohen Nachzahlungen rechnen.
Nach Grundsteuer-Reform: Müssen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger zahlen?
Damit Betroffene nicht plötzlich mehr zahlen müssen, müsste die Angemessenheitsrichtlinie von den Kommunen und Jobcentern angepasst werden. Doch laut gegen-hartz.de ist dies nicht garantiert: „Praktische Erfahrungen aus zwei Jahrzehnten Hartz-IV belegten, dass dies in den allermeisten Fällen nicht passiert“, schreibt das Verbraucherportal.
Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben und von den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern gezahlt. Allerdings können sie auch auf den Mietenden als Betriebskosten umgelegt werden. Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich aus drei Faktoren:
- Wert des Grundstücks
- Steuermesszahl
- Hebesatz der jeweiligen Gemeinde
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Im Zuge der Reform haben viele Gemeinden den Hebesatz nach gesetzlichen Empfehlungen erhöht. Wie hoch die neue Grundsteuer im Einzelnen ausfällt, variiert dabei von Kommune zu Kommune.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Die Einnahmen fließen direkt in die Kommunen und werden für Investitionen und die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Stadtbüchereien verwendet. (tph)