Jobcenter-„Nein“ nicht einfach akzeptieren – Sozialarbeiter hat wichtigen Rat für Bürgergeld-Empfänger

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Ein „Sozialarbeiter aus Leidenschaft“ rät Betroffenen, sich die Ablehnung vom Jobcenter schriftlich bestätigen zu lassen. Es könnte sich auszahlen.

Bremen – „Nein, das machen wir nicht.“ „Das ist nicht möglich.“ „Das geht nicht.“ Bürgergeld-Empfänger kennen diese Abwehrhaltung der Behörden nur zu gut. Doch genau hier sollten Betroffene hellhörig werden. Ein Experte rät, sich davon nicht einschüchtern zu lassen und ein „Nein“ vom Jobcenter nicht einfach hinzunehmen. Stattdessen sollte nach einem schriftlichen Bescheid gefragt werden, wenn das Anliegen mündlich oder per E-Mail abgelehnt wurde.

Jobcenter lehnt Anfrage ab: Das können Bürgergeld-Empfänger tun

Wie der selbst ernannte „Sozialarbeiter aus Leidenschaft“, „Sozi(alarbeiter)Simon“, auf X berichtet, haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch, sich die Entscheidung als schriftlichen Bescheid geben zu lassen. Daher rät er, bei einer mündlichen Ablehnung oder einem „Nein“ per E-Mail auf § 33 Abs. 2 S. 3 im Sozialgesetzbuch (SGB X) zu verweisen.

Wie gegen-hartz.de zu entnehmen ist, ist Simon Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Er ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und arbeitet seit 2022 als freier Autor für das Portal. Auf der Homepage schreibt Gegen-Hartz, man sei ein Magazin zum Thema Sozialleistungen. Die Redaktion besteht aus Sozialarbeitern, Juristen und Sozialrechtsexperten.

Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 36a Absatz 2 und 2a des Ersten Buches findet insoweit keine Anwendung.

Im gleichen Zuge sollte laut dem Portal Bürgergeld.org das zuständige Jobcenter in Kenntnis gesetzt werden, dass in Erwägung gezogen wird, Widerspruch gegen ihre Entscheidung einzulegen. Zur Information: Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Ist keine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid vermerkt – was Bürgergeld.org zufolge durchaus vorkommt – haben Betroffene sogar zwölf Monate Zeit, um Widerspruch zu erheben (§ 58 VwGO).

Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit sind die Widersprüche gegen das Jobcenter im Jahr 2023 leicht gestiegen. Dabei wurden die meisten Einsprüche zurückgewiesen. Dabei ist es längst kein Geheimnis mehr, dass viele Anspruchsberechtigte zu wenig bekommen. Laut einem Anwalt sind im Schnitt 50 Prozent der Bürgergeld-Bescheide rechtswidrig. So geriet auch eine Bürgergeld-Empfängerin aus Frankfurt Oder mit dem Jobcenter in einen Konflikt.

Bürgergeld-Empfänger sollten aktiv werden: Schriftlicher Bescheid kann zur Bewilligung führen

Sich um einen schriftlichen Bescheid zu bemühen, hat für Bürgergeld-Empfänger den Vorteil, etwas in der Hand zu haben, so „Sozi (alarbeiter)Simon“. Was viele seiner Meinung nach nicht bedenken: Eine mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgte Ablehnung werde oft allein schon durch die Anforderung der Schriftform noch einmal überdacht. Ein solches Umdenken führe bisweilen zu einer „dann doch erfolgenden Bewilligung“. Für Betroffene also eine Win-win-Situation.

Ein junges Paar bei einem Termin in der Behörde.
Ein Experte rät Bürgergeld-Empfängern, ein „Nein“ vom Jobcenter nicht einfach zu akzeptieren. (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

Derweil sehen Mitarbeiter vom Jobcenter Reformbedarf beim Bürgergeld, wie eine Untersuchung zeigte. Demnach lehnten 60 Prozent der Befragten eine Erhöhung des Regelsatzes ab. Fast drei Viertel (73 Prozent) waren außerdem gegen eine Milderung der Strafen bei Nichtbeachtung von Regularien oder gar Verweigerung von Jobangeboten. Hintergrund ist die Debatte, ob sich ein Job überhaupt „lohnt“, wie der Fall eines ehemaligen Bürgergeld-Empfängers aufzeigt. (cln)

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