Neues Gesetz soll Bürgergeld-Regelungen verschärfen – Das kommt auf Empfangende zu

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Neues Gesetz soll Bürgergeld-Regelungen für Empfänger verschärfen

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Das Kabinett hat Änderungen beim Bürgergeld beschlossen. Geplant sind etwa Leistungskürzungen bei Nichteinhaltung von Terminen und Ablehnung von Arbeit.

Berlin – Die Bundesregierung plant strengere Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger. Das Kabinett der Ampel-Koalition hat kürzlich einen Gesetzentwurf verabschiedet, der härtere Strafen bei Verstößen gegen Auflagen vorsieht. Kritik kommt vor allem von Wohlfahrtsverbänden – Bürgergeld-Beziehende lebten bereits am Existenzminimum, mit den neuen Regelungen sei weder den Menschen noch dem Arbeitsmarkt geholfen. Trotzdem hält die Ampel an ihrem Entwurf fest.

Neues Gesetz: Ampel-Koalition plant mehr Leistungskürzungen als Sanktionen

Die Kabinettsvorlage listet umfassende Verschärfungen in diesen Punkten auf:

  • Leistungskürzungen
  • Meldepflicht
  • Schwarzarbeit
  • Arbeitsweg
  • Schonvermögen
  • Umzugspflicht

Leistungskürzungen sollen künftig bei Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung folgen, berichtete Reuters. Das Bürgergeld wird dann für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Wer einen Termin beim Jobcenter versäumt, bekommt einen Monat 30 Prozent weniger. Künftig sollen sich Bürgergeldempfänger monatlich für ein persönliches Gespräch beim Jobcenter melden.

Wer bei Schwarzarbeit erwischt wird, dem droht ebenfalls eine Kürzung. Bisher muss man nur mit einer Strafe wegen Sozialbetrugs rechnen. Die Kürzungen betreffen die monatlichen Zahlungen zum Lebensunterhalt. Aktuell erhält eine alleinstehende Person monatlich 563 Euro. Die Kosten für Miete und Heizung werden jedoch weiterhin vollständig übernommen.

Kabinett beschließt Änderungen: Längere Arbeitswege sollen als zumutbar angesehen werden

Für eine Arbeitsstelle wird ein längerer Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt als zumutbar angesehen. Bei einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden täglich liegt die Grenze bei zweieinhalb Stunden. Für Personen mit Erziehungsverantwortung sind Ausnahmen vorgesehen.

Bevor Bürgergeld in Anspruch genommen werden kann, sollen Betroffene zunächst ihr eigenes Vermögen verwenden. Die Schonzeit für das sogenannte Schonvermögen, in der dieses unberührt bleiben darf, soll dabei von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden. Das, wenn es den Betrag von 40.000 Euro übersteigt. Für jede weitere Person bleiben 15.000 Euro verschont.

Bürgergeld
Die Regierung plant verschärfte Regeln für Bürgergeld-Beziehende. © picture alliance/dpa | Jens Kalaene

Umzugspflicht: Ampel-Koalition diskutiert Umzug für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten

Laut der Plattform gegen-hartz.de werde auch ein Umzugszwang diskutiert. Einem Gesetzesentwurf vom 24. September 2024 zufolge plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die bisherige Regelung, die eine Arbeitssuche im Umkreis von 50 Kilometern vorsah, deutlich auszuweiten. Für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten soll ein Umzug nach den ersten drei Monaten des Leistungsbezugs als zumutbare Mitwirkungspflicht gelten. Die Neuregelung könnte erhebliche Auswirkungen auf den regionalen Arbeits- und Wohnungsmarkt haben.

Fördermaßnahmen: Bürgergeldempfänger sollen schneller in den Arbeitsmarkt

Die neuen Regelungen sollen aber auch Fördermaßnahmen beinhalten:

  • „Anschubfinanzierung“: Eine 1000-Euro-Prämie für ehemals Langzeitarbeitslose, die mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig arbeiten und in den letzten sechs Monaten kein Bürgergeld mehr beziehen.
  • Ein bis zu zwölfwöchiges Integrationspraktikum für Geflüchtete, bei dem die Jobcenter die Kosten übernehmen. Die Teilnahme kann verpflichtend sein, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  • Arbeitgeber können einen Lohnzuschuss erhalten, wenn sie Geflüchtete für Berufssprachkurse freistellen.
  • Beschäftigten, die von Kündigung bedroht sind, können bis zu vier Wochen zur Probe bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, mit fortlaufender Lohnzahlung durch den bisherigen Arbeitgeber.
  • Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte soll in der Zeitarbeit gefördert werden, um langfristig Fachkräfteengpässe zu verringern.

Kabinettsvorschlag: Bürgergeld-Maßnahmen sollen im Januar 2025 in Kraft treten

Die neuen Regelungen werden in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag eingebracht, um eine zügige Beschlussfassung zu ermöglichen. Laut Kabinettsvorlage sollen die Anpassungen zur Zumutbarkeit von Arbeitswegen, zur Schonzeit für eigenes Vermögen, zur Höhe der Leistungskürzungen sowie die Einführung der neuen Anschubfinanzierung am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Weitere Maßnahmen sollen später folgen. (hk)

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