Attest, Maßnahmen, Fristen: Bürgergeld-Empfänger müssen diese Pflichten beachten

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt vieler Menschen. Wer seine Pflichten bei Terminen und Fristen nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Frankfurt – Bürgergeld zu bekommen, ist für Empfängerinnen und Empfänger mit einigen Vorgaben verbunden. Diese sind verpflichtend einzuhalten, wenn die staatliche Unterstützung gezahlt werden soll.

Zwar ist die Zukunft des Bürgergelds immer wieder Teil politischer Debatten – auch der wohl künftige Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat diesbezüglich klare Vorstellungen. Bis zu einer möglichen Änderung müssen Empfängerinnen und Empfänger allerdings ihren Pflichten, die im Bürgergeldgesetz festgehalten sind, nachkommen. Sonst droht ein Entzug bzw. die Kürzung ihrer Leistungen.

Bürgergeld-Empfänger müssen einige Pflichten erfüllen, um Zahlungen zu erhalten

Folgende Pflichten gelten für alle Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger (Quelle: Bundesagentur für Arbeit):

  • Termine beim Jobcenter wahrnehmen
  • Veränderungen mitteilen
  • Nachweise einreichen
  • Fristen einhalten
  • Erreichbar sein und Nichterreichbarkeit absprechen
  • Einkommen sowie Vermögen nicht in der Absicht vermindern, (mehr) Bürgergeld zu erhalten
  • An Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen

Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergelds sind verpflichtet, Termine beim Jobcenter wahrzunehmen und Änderungen in ihrer persönlichen Situation unverzüglich zu melden, so die Bundesagentur für Arbeit. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen im Familienstand oder bei den Einkommensverhältnissen. In Krankheitsfällen sind entsprechende Atteste fristgerecht einzureichen. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Leistungsminderungen zu vermeiden.

Wer Bürgergeld bekommen möchte, hat einige Pflichten zu erfüllen. © Bihlmayerfotografie/Imago

Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen können Weg aus dem Bürgergeld ebenen

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Teilnahme an Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Der Kooperationsplan, der die Zusammenarbeit zwischen Bürgergeld-Empfängern und dem Jobcenter regelt, ist hierbei von zentraler Bedeutung. Werden Absprachen aus diesem Plan nicht eingehalten, kann das Jobcenter die notwendige Mitarbeit verbindlich einfordern.

Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Regelungen zur Erreichbarkeit für Bürgergeld-Empfänger. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen gemäß § 7b SGB II für das Jobcenter erreichbar sein. Dies bedeutet, dass sie innerhalb von 2,5 Stunden beim Jobcenter oder einem potenziellen Arbeitgeber erscheinen können müssen. Eine Abwesenheit zur Berufsausübung bedarf keiner Zustimmung, sofern die Erreichbarkeit, beispielsweise über eine Handynummer, gewährleistet ist. Abwesenheiten an Wochenenden und Feiertagen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig.

Unterkunftskosten müssen bei Bürgergeld-Empfängern angemessen sein

Bürgergeld-Empfänger müssen zudem die Angemessenheit ihrer Unterkunftskosten beachten. Liegen die tatsächlichen Kosten über den als angemessen erachteten, sind Maßnahmen zur Kostensenkung erforderlich. Innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr werden die tatsächlichen Kosten als angemessen anerkannt. Diese Regelung gilt für alle, die erstmalig oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Jahren Bürgergeld beziehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verpflichtung, das eigene Einkommen und Vermögen nicht absichtlich zu vermindern, um dadurch mehr Bürgergeld zu erhalten. Alle Einkünfte müssen gemeldet werden. Diese Regelung soll Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass die Leistungen nur den wirklich Bedürftigen zugutekommen. Zuletzt sorgte eine Expertin für Aufsehen, die die Sozialleistungen als zu knapp bemessen ansieht.

Halten Bürgergeld-Empfänger Pflichten nicht ein, drohen Leistungskürzungen

Pflichtverletzungen können finanzielle Leistungsminderungen nach sich ziehen, so die Bundesagentur für Arbeit. Bei einer vermuteten Pflichtverletzung gibt das Jobcenter den Betroffenen die Möglichkeit, sich in einer Anhörung zu äußern. Hier können wichtige Gründe oder außergewöhnliche Härten vorgebracht werden, um eine Minderung abzuwenden.

Sollte die Pflichtverletzung dennoch festgestellt werden, erhalten die Betroffenen einen Minderungsbescheid. Die Minderung kann aufgehoben werden, wenn die verletzte Pflicht nachgeholt oder eine ernsthafte Bereitschaft zur zukünftigen Erfüllung der Pflichten erklärt wird. Vorausgesetzt, der Minderungszeitraum betrug mindestens einen Monat. Wenn das Jobcenter Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfängern Zahlungen verweigert, lohnt sich im Einzelfall ein Widerspruch. (kh)

Auch interessant

Kommentare