Welche Sanktionen aktuell beim Bürgergeld gelten – und welche Verschärfungen geplant sind

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Wer Bürgergeld bezieht, hat Pflichten gegenüber den Jobcentern. Werden diese nicht beachtet, dem drohen Sanktionen. Arbeitsminister Heil fordert zudem eine Verschärfung.

Das Bürgergeld sollte nach Plänen der Ampel-Regierung dazu dienen, mehr zu fördern, anstatt zu fordern. Dazu gehört auch, dass die Sanktionen für Melde- oder Mitwirkungsverstöße im Vergleich zum Vorgängermodell, dem Arbeitslosengeld II, auf maximal 30 Prozent reduziert wurden. Mittlerweile weht jedoch wieder ein anderer Wind: Angesichts der Haushaltskrise will Arbeitsminister Hubertus Heil die Sanktionen wieder verschärfen.

Bürgergeld: Welche Sanktionen aktuell bei Pflichtverletzungen drohen

Wer beim Bürgergeld den vollen Umfang seines Regelbedarfs beziehen möchte, muss sich an einige Pflichten halten. Termine beim Jobcenter müssen wahrgenommen, Fristen eingehalten oder an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen werden. Wer sich nicht an die Absprachen hält und seine Pflichten verletzt, muss mit Sanktionen oder sogenannten Leistungsminderungen rechnen. Allerdings beziehen sich die Minderungen nur auf den Regelbedarf, eine Kürzung bezüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung ist gesetzlich nicht möglich.

Schild führt zur Agentur für Arbeit
Bürgergeld-Bezieher könnten vom Jobcenter härter bestraft werden. © Pond5 Images/Imago

Wer seine Pflichten als Bürgergeld-Bezieher verletzt, muss mit einer Minderung des Betrags rechnen. Darunter fällt in etwa das Ablehnen eines zumutbaren Arbeitsangebots. Diese ist gestaffelt:

  • 1. Pflichtverletzung: Minderung des Bürgergelds um 10 Prozent für einen Monat
  • 2. Pflichtverletzung: Minderung des Bürgergelds um 20 Prozent für zwei Monate
  • 3. Pflichtverletzung: Minderung des Bürgergelds um 30 Prozent für drei Monate

Bei einem Meldeversäumnis wird das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent verringert. Das ist der Fall, wenn Sie auf die Aufforderung des Jobcenters, sich bei ihm zu melden, nicht eingehen oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nicht erscheinen.

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Die Jobcenter prüfen jedoch im Einzelfall, ob aufgrund besonderer Härte von einer Minderung abzusehen ist. Wer außerdem einen wichtigen Grund für seine Versäumnisse angeben kann, bleibt ebenfalls verschont. Überdies kann eine Sanktion vorzeitig beendet werden, wenn die Betroffenen ihre Mitwirkung nachholen oder sich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, ihren Pflichten zukünftig nachzukommen.

Härtere Sanktionen für Pflichtverletzungen beim Bürgergeld geplant

Nach Plan des Arbeitsministers Hubertus Heil soll es zukünftig möglich sein, die Leistungen für bis zu zwei Monate komplett zu streichen. Das trifft ein, wenn Bezieher „die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern“, heißt es auf der Webseite der Bundesregierung. Das würde auch den Bedürfnissen der Jobcenter entsprechen, schreibt die Tagesschau: „Für einen Teil der Bürgergeldempfänger ist das Risiko finanzieller Einbußen der entscheidende Faktor, konstruktiv mit dem Jobcenter zusammenzuarbeiten“, sagt demzufolge die Sozialdezernentin Diana Stolz des Landkreises Bergstraße in Hessen, in deren Verantwortungsbereich das örtliche Jobcenter fällt.

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