Bürgergeld reich nicht zum Leben? Diese Zusatzleistungen gibt es

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Bei Bürgergeld-Empfängern ist das Geld oft knapp. Viele wissen nicht, dass es einige Zusatzleistungen gibt, die man beantragen kann. Ein Überblick.

Kassel – Seit Januar 2024 gibt es zwölf Prozent mehr Bürgergelds. Als die Erhöhung feststand, wurde viel darüber diskutiert, ob sich Arbeiten überhaupt noch lohnt. Außer Acht gelassen wurde dabei oft, dass auch die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind. Berechnungen zufolge ist die Anhebung des Bürgergeldsatzes sogar zu gering ausgefallen, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. Das heißt, dass viele Bürgergeld-Empfänger noch strenger haushalten müssen als ohnehin schon nötig. Wer gar nicht mehr über die Runden kommt, sollte überprüfen, ob er die Voraussetzungen für etwaige Zusatzleistungen erfüllt.

Zusatzleistungen können helfen, wenn das Bürgergeld nicht ausreicht

Neben dem Regelsatz, der Übernahme der Wohnkosten und etwaigen Mehrbedarfs-Zahlungen gibt es noch weitere Leistungen, die Bürgergeld-Empfänger in Anspruch nehmen können. Das „wissen viele Betroffene nicht“, so buerger-geld.org. Aber bereits eine regelmäßige Prüfung, ob man Mehrbedarf anmelden kann, ist sinnvoll. Insbesondere dann, wenn es größere Lebensveräderungen gibt.

Für Folgendes gibt es Mehrbedarf-Zahlungen:

  • Schwangerschaft – ab der 13. Schwangerschaftswoche bis einschließlich des Entbindungsmonats; Höhe: 17 Prozent des Regelbedarfs
  • Alleinerziehende – Höhe: abhängig von Anzahl und Alter der Kinder
  • Erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderungen – Höhe: 35 Prozent des Regelbedarfs
  • Bürgergeldberechtigte, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen – Höhe: kein konkreter Prozentsatz angegeben, nur von „angemessener Höhe“ die Rede
  • Voll erwerbsgeminderte Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger – ab Vollendung des 15 Lebensjahres, wenn der Betroffene Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G besitzt; Höhe: 17 Prozent
  • Mehrbedarf kann auch angemeldet werden, wenn das Warmwasser in der Wohnung von einem Durchlauferhitzer erzeugt wird oder auch in Einzelfällen, wenn ein wiederholter Sonderbedarf besteht. Zum Beispiel Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem Kind

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Um zusätzliche Leistungen zu erhalten, muss man diese beantragen. Dies erfordert die Zusendung einer Veränderungsmitteilung (VÄM) und des Anhangs Mehrbedarf (MEB) an das Jobcenter. Das kann auch online erfolgen. Der Mehrbedarf kann zudem direkt bei der Beantragung des Bürgergeldes angemeldet werden.

Darüber hinaus gibt es einmalige Leistungen. „Möglich sind Zahlungen beispielsweise, wenn ein Haushalt zu gründen ist, die Geburt eines Kindes bevorsteht oder wenn die Versorgung mit orthopädischen Schuhen erforderlich ist“, erklärt das BMAS.

Teil einer Hand, die mehrere Euro-Münzen hält.
Die hohen Lebenshaltungskosten machen es zunehmend schwer, mit dem Bürgergeld über die Runden zu kommen. Zusatzleistungen können helfen. © Manfred Segerer/IMAGO

Zusatzleistungen für Bürgergeld-Empfänger: Staat übernimmt Kosten für Nachhilfe und Schulbedarf

Familien mit Kindern können zusätzlich von weiteren Zusatzleistungen profitieren. Eltern können beispielsweise zusätzlich zum Bürgergeld Kinder- und Elterngeld erhalten. Dies wird jedoch als Einkommen angesehen und auf das Bürgergeld angerechnet.

Die Leistungen des Bildungspakets verursachen indes keine Abzüge. Mit diesem Paket soll die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sichergestellt werden.

Folgende Leistungen umfasst das Bildungspaket:

  • Kostenübernahme für ein- oder mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege
  • Pauschale für Schulbedarf in Höhe von 195 Euro (Stand: 2024), davon 130 Euro im ersten Halbjahr und 65 Euro im zweiten
  • Kostenübernahme der Schülerbeförderung, z.B.: Schülerfahrkarte
  • Kostenübernahme für Nachhilfestunden
  • Kostenübernahme für Mittagessen in Kita, Schule oder Kindertagespflege
  • Pauschale für soziale Teilhabe in Höhe von 15 Euro, z.B. für Sportverein oder Musikschule

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bürgergeldempfänger sollten sich auch über weitere spezifische Angebote ihrer Gemeinde informieren, empfiehlt buerger-geld.org. Oft gibt es beispielsweise ermäßigte Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel. Auch Museen, Bibliotheken und Schwimmbäder bieten häufig reduzierte Preise oder sogar freien Eintritt für Bürgergeldempfänger an.

Natürlich werden nicht alle Kosten, die bei Bürgergeld-Empfängern anfallen, vom Staat getragen. (sp)

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