Abgelehnter Bürgergeld-Antrag: Warum sich ein Widerspruch oft lohnt
Nicht jede Bürgergeld-Ablehnung vom Jobcenter ist korrekt. Für Betroffene kann sich ein Widerspruch lohnen. Wer dabei bestimmte Aspekte berücksichtigt, erhöht seine Erfolgschancen.
Berlin – Mit Ablehnung des Bürgergeldantrags bricht für viele im ersten Moment eine Welt zusammen. Doch Betroffene sollten nicht sofort den Mut verlieren, sondern handeln. Die Erfahrung zeigt: Ein Widerspruch kann das Blatt oft noch wenden. Laut Daten des Informationsportals bürgergeld-hilfe.org führen rund 35 bis 40 Prozent aller Widersprüche im Bereich der Grundsicherung zumindest teilweise zum Erfolg. Die Chancen stehen also nicht schlecht – besonders, wenn Sie strategisch vorgehen. Auch in anderen Fällen wurde bereits erfolgreich gegen ein Jobcenter vorgegangen, wie hier im Falle eines Vermieters.
Bürgergeld-Ablehnung: Erste Schritte nach Erhalt eines negativen Bescheids
Zunächst sollte das Schreiben des Jobcenters sorgfältig unter die Lupe genommen werden. Das Branchenportal gegen-hartz.de empfiehlt, besonders auf folgende Aspekte zu achten:
- Stimmen alle zahlenmäßigen Angaben mit Ihren eingereichten Unterlagen überein?
- Wurden Einkommensfreibeträge korrekt berechnet?
- Ist der Wohnsitz richtig erfasst?
Nicht selten schleichen sich bereits hier Fehler ein, die zur ungerechtfertigten Ablehnung führen können.
Bürgergeld-Antrag abgelehnt: Beratungsangebote nutzen
Ein Ablehnungsbescheid muss stets verständlich und nachvollziehbar begründet sein. Bei Unklarheiten können Sie sich direkt an Ihr zuständiges Jobcenter wenden. Die Arbeitsagentur bietet ausdrücklich Beratungsgespräche an, in denen die Gründe für die Ablehnung besprochen werden können. Diese Möglichkeit können Sie nutzen, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Widerspruch gegen abgelehnten Bürgergeld-Antrag: Darauf müssen Sie achten
Wer überzeugt ist, dass die Ablehnung unberechtigt ist, kann formell Widerspruch einlegen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist auf seiner Website darauf hin: „Ist ein Antragsteller mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann er dagegen Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Bescheid erlassen hat. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid informiert darüber.“
Checkliste für Bürgergeld-Widerspruch: Die wichtigsten Punkte laut BMAS
Widerspruchsfrist: Bei der zuständigen Stelle muss der Widerspruch innerhalb einer Monatsfrist eingehen. Diese Zeitspanne beginnt üblicherweise drei Tage nach dem auf dem Bescheid vermerkten Datum zu laufen.
Form des Widerspruchs: Es gibt verschiedene Optionen, den Widerspruch zu übermitteln: auf dem Postweg (per unterschriebenem Brief), auf elektronischem Wege (sofern vom Jobcenter angeboten) oder durch persönliches Vorsprechen bei der Behörde.
Begründung: Obwohl das Bundesministerium keine verpflichtende Begründung des Widerspruchs vorschreibt, steigert eine aussagekräftige Darlegung der Argumente die Aussicht auf einen positiven Bescheid.
Zuständigkeit: Der Widerspruch ist an jene Behörde zu richten, die den ursprünglichen Ablehnungsbescheid verfasst hat. Üblicherweise handelt es sich dabei um das zuständige Jobcenter.
Widerspruchsverfahren: Nach Eingang des Widerspruchs erfolgt eine erneute Prüfung des Sachverhalts. Bei erfolgreicher Anfechtung ergeht ein Abhilfebescheid; lehnt die Behörde den Widerspruch ab, erhält der Antragssteller einen Widerspruchsbescheid.
Klage: Sollte der Widerspruch abgewiesen werden, gibt es noch die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialgericht, Klage einzureichen.
Laut Daten des Informationsportal bürgergeld-hilfe.org führen rund 35 bis 40 Prozent aller Einsprüche im Bereich der Grundsicherung zumindest teilweise zum Erfolg. Dass Jobcenter nicht fehlerfrei agieren oder teils sogar ihre Befugnisse überschreiten, zeigte sich bereits öfters in der Vergangenheit. Was das Amt unter bestimmten Umständen darf, ist, Bürgergeld-Empfängern die Leistungen zu kürzen. (va)