Umzugspflicht für Bürgergeld-Empfänger in Aussicht – Sanktionen drohen bei Verweigerung
Die Debatten über neue Strafen für Bürgergeld-Empfänger nehmen zu. Es wird nun über eine Umzugspflicht diskutiert, um Arbeitslose effizienter zu vermitteln.
Berlin – Seit seiner Einführung im Jahr 2023 sorgt das Bürgergeld für viel Gesprächsstoff in Deutschland. Einige Arbeitnehmer, die täglich für ihre Arbeit einige Hürden in Kauf nehmen, finden es oft ungerecht, dass Arbeitslose ohne Leistung finanziert werden. Betroffene klagen hingegen, dass sie mit dem niedrigen Grundsatz kaum auskommen in Zeiten von Inflation und teils merklich gestiegenen Preisen. Um einen besseren Anreiz für Arbeit in Deutschland zu schaffen, wurden einige Voraussetzungen zum Erhalt des Bürgergelds deutlich verschärft.
Statt Bürgergeld: Für die Arbeit stundenlang pendeln
Am 1. Januar 2023 löste das Bürgergeld die zuvor seit 2005 gezahlte „Hartz IV“-Grundsicherung für Arbeitsuchende ab. Die Idee der Bundesregierung blieb dieselbe: Deutschen Bürgern ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können, so bundesregierung.de. Nachdem es 2024 sogar eine Erhöhung des Regelsatzes gegeben hatte, wurde für 2025 bereits eine Nullrunde angekündigt. Der Regelbedarf bleibt im kommenden Jahr bei 563 Euro für alleinstehende Erwachsene.
Das war bereits ein Vorgeschmack auf die härteren Sanktionen, die das Bundeskabinett im Oktober 2024 ankündigte. Unter anderem soll ab 2025 eine monatliche Meldepflicht für Bürgergeld-Empfänger verpflichtend werden.
Die neuen Voraussetzungen für den Erhalt von Bürgergeld sehen vor, dass vermittelte Jobs nicht mehr so leicht abgelehnt werden können. Das betrifft zum Beispiel den Arbeitsweg: Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeitet, soll einen Hin- und Rückweg von insgesamt drei statt bisher zweieinhalb Stunden in Kauf nehmen müssen. Bei einer geringeren Arbeitszeit soll eine tägliche Pendelzeit von zweieinhalb statt bisher zwei Stunden zumutbar sein. Neben einer Prämie von 1000 Euro für Langzeitarbeitslose, die bereits heftig kritisiert wurde, werden einige Maßnahmen ab Januar 2025 also drastischer.
Umzugszwang: Diese Bürgergeld-Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung
Laut der Plattform gegen-hartz.de soll bald sogar ein Umzugszwang in den neuen Punkteplan integriert werden. Die Plattform verweist auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf vom 24. September 2024. Galt bisher noch die Suche in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort als zumutbar, soll das nach Willen des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ausgeweitet werden. Die neue Regelung für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten solle nicht in den ersten drei Monaten des Leistungsbezugs gelten. Danach gelte ein Umzug jedoch als zumutbare Mitwirkung zur Erbringung einer Tätigkeit.
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Unklar ist noch, als wie zumutbar die Maßnahme bei Kinderbetreuung mit Ortsbindung oder Pflege eines Angehörigen gewertet wird. Die Neuregelung hätte auch erhebliche Konsequenzen für den Arbeitsmarkt einer Region sowie für den Wohnungsmarkt.

Lehnen Bürgergeld-Beziehende eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ab, droht ihnen eine Minderung. Laut Bundesagentur für Arbeit sieht die wie folgt aus: Zehn Prozent für einen Monat bei einer Pflichtverletzung, bei einer zweiten 20 Prozent für zwei Monate. In der dritten Stufe wird der monatliche Betrag sogar um 30 Prozent für drei Monate gemindert. (diase)