Nachdem sie einen neuen Job gefunden hat: Bürgergeld-Empfängerin bekommt Bußgeld aufgebrummt

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Obwohl eine Bürgergeld-Empfängerin ihren Pflichten nachkommt, soll sie trotzdem ein Bußgeld zahlen. Der Fall ist vor dem Sozialgericht gelandet.

München –  Für viele Bürgergeld-Empfänger ist die Aufnahme einer neuen Arbeit ein bedeutender Schritt in Richtung finanzieller Unabhängigkeit. Doch für eine Frau aus dem Märkischen Kreis führte dieser Schritt zu einer unerwarteten Belastung: einem Bußgeldbescheid in Höhe von insgesamt 155 Euro. Die Frau hatte ihre Arbeitsaufnahme ordnungsgemäß dem zuständigen Jobcenter gemeldet, trotzdem erreichte sie ein Schreiben des Hauptzollamts, das ihr Verstöße gegen Mitwirkungspflichten vorwarf, wie das Portal gegen-hartz.de berichtet.

Frau meldet neues Arbeitsverhältnis rechtzeitig – Verzögerung in der Bearbeitung beschert ihr Bußgeld

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I sind Leistungsbezieher verpflichtet, Änderungen ihrer Einkommensverhältnisse unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen. Wird diese Pflicht verletzt, kann dies gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 7 SGB II als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Hauptzollamt agiert hierbei als Verwaltungsbehörde und kann aufgrund von Mitteilungen des Jobcenters oder Datenabgleichen Bußgeldverfahren einleiten. Diese Praxis wird laut gegen-hartz.de von Erwerbslosengruppen und Sozialverbänden kritisiert, da sie für Betroffene oft intransparent sei.

Bürgergeld-Empfängerin bekommt Bußgeld vom Zoll.
Eine Frau klagt vor dem Sozialgericht, weil sie ein Bußgeld trotz Einhaltung ihrer Pflichten aufgebrummt bekommen hat. (Symbolbild) © IMAGO

Die betroffene Frau hatte im Jahr 2022 zwei neue Arbeitsverhältnisse begonnen und beide dem Jobcenter vorab gemeldet. Dennoch kam es aufgrund von Bearbeitungsverzögerungen während der Pandemie zu einer verspäteten Anrechnung ihres Einkommens. Diese Verzögerung führte letztlich zu einem Bußgeldbescheid, obwohl die Frau alle erforderlichen Mitteilungspflichten erfüllt hatte.

Bürgergeld-Empfängerin zieht wegen Bußgeld vor Gericht

Die Bearbeitungsrückstände in den Jobcentern während der Pandemie sind kein Einzelfall. Viele Leistungsbezieher berichten von ähnlichen Problemen, die durch überlastete Behörden und langsame Bearbeitungsprozesse verursacht werden. In solchen Fällen liegt die Verantwortung für die korrekte Anrechnung des Einkommens bei der Behörde und nicht bei den Betroffenen.

Die Betroffene hat mittlerweile Klage gegen den Bußgeldbescheid vor dem Sozialgericht Dortmund eingereicht. Das Verfahren (Az.: S 91 AS 2931/23) ist noch nicht abgeschlossen und bis zur Entscheidung des Gerichts ruht der Bußgeldbescheid. Doch auch hier zeigt sich die Trägheit der bürokratischen Mühlen: Aufgrund der Vielzahl an Klagen verzögern sich die Verfahren erheblich. Zuletzt klagte ein Bürgergeld-Empfänger gegen das Jobcenter aufgrund von nicht eingehaltener Fristen.

Bürgergeld-Empfängern drohen harte Konsequenzen bei falschen oder verspäteten Angaben

Wenn Bürgergeld-Empfänger Sozialleistungen missbrauchen, indem sie falsche oder unvollständige Angaben machen oder Änderungen ihrer Verhältnisse nicht rechtzeitig mitteilen, müssen sie mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen, informiert der Zoll in einer Mitteilung. Die Bundesagentur für Arbeit kann demnach in solchen Fällen die Leistungsbewilligung aufheben und die Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Leistungen verlangen. Zudem drohen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren.

Verstöße gegen die Anzeigepflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Bei schwerwiegenderen Fällen, wie dem Erschleichen von Sozialleistungen durch Betrug, drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Diese Sanktionen sollen abschreckend wirken und die Integrität des Sozialsystems wahren, wie der Zoll informiert. Ein Mann verlor sogar seine Leistungen, weil der Bürgergeld-Empfänger sich nicht auf jeden Job beworben hatte. (bk)

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