Nach Restmüll-Verbot: Wo Sie alte Schuhe, Jacken und Hosen jetzt entsorgen müssen
Altkleider einfach in die Restmülltonne werfen – das ist seit Januar 2025 nicht mehr erlaubt. Allerdings kann eine Ausnahme dies doch noch möglich machen.
München – Alte Schuhe, Jacken und Hosen sollten nicht im Restmüll landen, sondern in Altkleidercontainer oder zu Sammelstellen gebracht werden. Denn seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union (EU) – und somit auch in Deutschland – die Pflicht, alte Textilien aus der Restmülltonne fernzuhalten. Allerdings gibt es noch ein Hintertürchen.
Restmüll-Verbot für alte Schuhe, Jacken und Hosen – außer „gut erhaltene Kleidungs- und Textilstücke“
Die Verbraucherzentrale rät, „gut erhaltenen Kleidungs- und Textilstücken“ über Altkleidercontainer oder ähnliche Sammelstellen zu entsorgen. Diese könne man „wie bisher auch in Sammelcontainer“ bringen oder auch „an Second-Hand-Läden oder karitative Einrichtungen“ weiterreichen, gibt die Verbraucherschützer auf ihrer Website an.
Doch was geschieht mit Schuhen, Jacken oder Hosen, wenn sie besonders abgenutzt sind? Der Zustand der alten Textilien ist entscheidend für die Art der Entsorgung. Zwar untersagt die EU-Regelung seit 1. Januar, alte Kleidungsstücke einfach in die Restmülltonne zu schmeißen. Dennoch greift trotz EU-Verbot eine Ausnahmeregelung: Für stark abgenutzte oder verschmutzte Schuhe, Jacken oder Hosen empfiehlt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen der kommunalen Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft in Deutschland vertritt, weiterhin die Restmülltonne: „Stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien sollten weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.“
Neue Recyclingverfahren könnten für weitere Änderungen sorgen
Noch verwendbare Textilien aus Sammelstellen und Altkleidercontainern „werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling (z.B. als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe) zugeführt“, erklärt der VKU. Derzeit erreicht man so „eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent“. Allerdings sind die bestehenden Recyclingkapazitäten ausgelastet, weshalb die Entsorgung stark verschlissener und verschmutzter Textilien über die Restmülltonne derzeit noch dringend benötigte Entlastung bietet.
Für die Zukunft müssen neue Recyclingverfahren und ausreichende Kapazitäten entwickelt werden, erklärt der VKU weiter. Möglicherweise sorgen diese Veränderungen dann für ein Komplettverbot für alte Kleidungsstücke im Restmüll. Derzeit sind abgenutzte oder verschmutzte Altkleider und Schuhe jedoch noch ein Fall für die Restmülltonne. Ein Experte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen argumentiert ähnlich. Wer die neuen Restmüll-Regelungen ignoriert, muss mit Konsequenzen rechnen.
Meine News
EU-Verbot seit 1. Januar 2025: Diese Abfälle dürfen nicht in die Restmülltonne
Hier lesen Sie im Überblick, welche Abfälle laut EU-Verordnung über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen:
- Alte Textilien
- Alles, was mit wenig Aufwand recycelt werden kann
- Abfälle aus Papier, Karton oder Pappe
- Glas
- Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff
- Lebensmittelreste
- Bauschutt
- Batterien
- Elektrogeräte
Derweil zeigt sich in Bayern ein erfreulicher Trend: In dem Bundesland wurde 2023 so wenig Müll wie seit 1991 nicht mehr produziert. (kh)