Bürgergeld-Übersicht: So viel bekommen Empfänger ab Januar 2024
Im kommenden Jahr erhalten Bürgergeld-Empfänger einen höheren Regelsatz pro Monat. Der Beschluss der Ampel-Koalition sorgte bei Experten allerdings auch für Kritik.
Die Schere zwischen Arm und Reich scheint auch in Deutschland seit langem immer weiter auseinander zu gehen. Durch die anhaltende Inflation seit der Corona-Krise wird diese Auffassung indes zunehmend bestätigt. Wachsende Altersarmut sowie die prekäre finanzielle Lage zahlreicher Familien und insbesondere alleinerziehender Mütter, rufen in der Bevölkerung hierzulande vermehrt große Besorgnis aus. Mit ihrer Bürgergeldreform plante die Ampel-Koalition dem etwas entgegen zu setzen. Bereits bei seiner Einführung im Januar dieses Jahres lag das Bürgergeld bei etwa 50 Euro mehr als der monatliche Satz seines Vorgängers Hartz IV. Ab 2024 steigen die regelmäßigen Bezüge dann noch einmal. Mit der Erhöhung der Leistungen sollen vor allen Dingen die weiterhin wachsenden Lebenshaltungskosten in Deutschland ausgeglichen werden. Doch die Reform löste auch Kritik aus. Insbesondere Sozialverbände fordern weitere Erhöhungen, die darüber hinaus auch den Mindestlohn mit einbeziehen sollen. Arbeitgebervertreter hingegen haben Bedenken, dass durch höhere Sozialleistungen der Anreiz fehle, überhaupt arbeiten zu gehen.
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Im Gegensatz zum Mindestlohn wird das Bürgergeld zukünftig regelmäßig angepasst
Tatsächlich sieht die Bürgergeldreform der Ampel-Koalition vor, die Regelsätze jährlich je nach Inflation und landesweitem Durchschnittslohn für das Folgejahr anzupassen. Beim Mindestlohn ist das derweil nicht der Fall. Hier müssen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände stattdessen alle zwei Jahre in Verhandlungen einig werden. 2023 setzten sich die Arbeitgebervertreter mit ihrem Vorschlag durch, weshalb der Mindestlohn im kommenden Jahr nur um 3,42 Prozent auf 12,41 Euro steigt. Für den Sozialverband Deutschland (SoVD) sei die baldige Erhöhung des Bürgergeldes deshalb zwar ein „gutes Signal“, so die SoVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier (63) gegenüber dpa, das Problem der wachsenden Armut in Deutschland löse sie allerdings nicht. Laut Engelmeier sei nämlich ebenso wichtig, „dass die Bundesregierung die Menschen mit einem Einkommen knapp über Grundsicherungsniveau nicht vergisst. Rentnerinnen und Rentner haben bislang keinerlei Inflationsausgleich bekommen. Auch die vielen im Niedriglohnsektor sind trotz Vollzeitbeschäftigung oft in der Existenz bedroht. Wir sagen: Dafür braucht Deutschland einen wirklich armutsfesten Mindestlohn.“
Sozialminister Hubertus Heil scheint trotz Kritik überzeugt vom neuen Bürgergeld

Die Anhebung des Regelsatzes ab dem 1. Januar 2024 bedeutet für Bürgergeld-Empfänger, dass sie fortan bis zu zwölf Prozent mehr Leistungen pro Monat beziehen können. Das übersteigt die Inflationsrate von 4,5 Prozent zum Vorjahr und heißt in der Praxis, dass beispielsweise Single-Haushalte ab nächstem Jahr monatlich 563 Euro Bürgergeld erhalten. Für Sozialminister Hubertus Heil von der SPD ist das ein Erfolg. „Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können“, erklärte er bei der offiziellen Bekanntgabe zufrieden. Laut Tagesschau.de betrachten viele Experten dieses Versprechen allerdings nicht als erfüllt. Sie fordern weitere Erhöhungen des Bürgergeldes. Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Verena Bentele (41) erklärte hierzu: „Die Erhöhung der Regelsätze kommt angesichts der anhaltenden Inflation viel zu spät.“ Und auch der Paritätische Wohlfahrtsverband übte in seinem Statement harsche Kritik: „Diese Regelsätze sind und bleiben Armutssätze und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei.“
Übersicht: So viel bekommen Bürgergeld-Empfänger ab Januar 2024
Derzeit erhalten in Deutschland 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, von denen 1,68 Millionen arbeitslos sind. Die Bürgergeld-Erhöhungen wirken sich je nach Alter des Empfängers unterschiedlich auf die jeweiligen Leistungsbezüge aus. Die neuen Regelsätze ab Januar 2024 gestalten sich wie folgt:
Meine news
aktueller Regelsatz | Regelsatz ab Januar 2024 | |
---|---|---|
Alleinstehende | 502 Euro | 563 Euro |
Jugendliche zwischen 15-18 Jahren | 420 Euro | 471 Euro |
Kinder zwischen 7-14 Jahren | 348 Euro | 390 Euro |
Kinder bis 6 Jahre | 318 Euro | 357 Euro |
Am Beispiel einer alleinstehenden Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren lässt sich berechnen, dass ein solcher Haushalt ab 2024 insgesamt 1.343 Euro statt der bisherigen 1.198 Euro pro Monat zur Verfügung hat. In der Praxis könnten also insbesondere alleinerziehende Eltern von der Steigerung des Regelsatzes profitieren. Nicht von der Hand zu weisen ist allerdings noch immer der Fakt, dass auch das erhöhte Bürgergeld für viele gerade einmal das absolute Existenzminimum abdeckt. Die Befürchtung einiger Arbeitgebervertreter, der neue Regelsatz könne dazu führen, dass viele Menschen lieber Bürgergeld beziehen, anstatt arbeiten zu gehen, wird sich demnach wohl eher nicht bewahrheiten.