Familienurlaub trotz Bürgergeld: Fehler kann Empfänger teuer zu stehen kommen

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Gelegentlich braucht man einen Ortswechsel. Ein Urlaub ist auch für Bürgergeld-Beziehende verlockend. Doch vor der Reise gilt es, wichtige Details einzuhalten.

Frankfurt – Wer dem Alltag entfliehen und eine Reise planen möchte, kann das auch als Bürgergeld-Empfängerin oder -Empfänger tun. Ob kurzer Ausflug oder längerer Urlaub. Grundsätzlich ist es möglich, auch trotz Bürgergeld-Bezugs einen Urlaub zu unternehmen. Allerdings hat der Gesetzgeber klare Regeln festgelegt. Nur wer diese einhält, kann sicherstellen, dass der geplante Urlaub nicht zu Problemen führt und weiterhin alles korrekt abläuft.

Eine Familie macht eine Pause auf dem Weg in den Urlaub.
Auch mit Bürgergeld kann ein Familienurlaub gelingen. © Westend61 / Imago

Welche Regeln gilt es beim Urlaub trotz Bürgergeld zu beachten?

Auch Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger dürfen verreisen, müssen jedoch vorher einige Vorgaben beachten. Da Jobcenter eine Abwesenheit grundsätzlich als Nichterreichbarkeit werten, ist eine vorherige Genehmigung zwingend erforderlich. Deshalb muss der Urlaub spätestens fünf Tage vor Beginn beim zuständigen Jobcenter angemeldet werden, um Sanktionen zu vermeiden. Derweil sorgt eine Bürgergeld-Reform für Diskussionen.

Das Jobcenter prüft anschließend, ob in der geplanten Urlaubszeit Bewerbungen, Termine oder Maßnahmen anstehen. Ist dies nicht der Fall, wird der Urlaub in der Regel genehmigt, informiert das Jobcenter Heilbronn. Dabei ist zu beachten, dass die Abwesenheit jährlich höchstens 21 Kalendertage betragen darf. Wird diese Frist überschritten oder die Reise nicht gemeldet, kann das Folgen nach sich ziehen.

Drohen Konsequenzen, wenn man trotz Bürgergeld in den Urlaub fährt?

Bürgergeld-Beziehende dürfen grundsätzlich verreisen, müssen dies jedoch rechtzeitig dem Jobcenter mitteilen. Eine nicht genehmigte Abwesenheit gilt als Pflichtverstoß gemäß § 7b SGB II. In solchen Fällen kann nicht nur der Anspruch auf Leistungen ruhen, sondern auch der Krankenversicherungsschutz entfallen. Eine vorherige Zustimmung ist daher unbedingt erforderlich, wie auch buergergeld.org betont.

Wer ohne Genehmigung verreist, riskiert ernste Konsequenzen: Der Anspruch auf Bürgergeld, Kosten der Unterkunft sowie der Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung können vorübergehend wegfallen. Besonders kritisch ist, dass Sanktionen auch rückwirkend greifen können, wenn ein unentschuldigter längerer Aufenthalt bekannt wird. Nur genehmigte Abwesenheiten bis zu 21 Tagen im Jahr sind ohne Folgen.

Gibt es Möglichkeiten für Bürgergeld-Beziehende, den Urlaub bezahlt zu bekommen?

Den Urlaub vollständig vom Amt bezahlt zu bekommen, ist nicht möglich. Aber es gibt vom Bund einen extra eingerichteten Fördermittel-Fonds. Für den Urlaubszuschuss ist ein Antrag nötig, mit dem Familien mit geringem Einkommen ihre Ferienreise unterstützen lassen können. In vielen Bundesländern können Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger einen Zuschuss für Urlaube innerhalb Deutschlands beantragen. Meist liegt die Förderung zwischen zehn und 30 Euro pro Tag und Person, je nach Region.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der Wohnsitz muss im fördernden Bundesland liegen, das Einkommen niedrig sein und die Reise im Inland stattfinden. Der Zuschuss ist unabhängig vom Bürgergeld selbst, wird aber meist über soziale Träger oder Familienferienstätten abgewickelt. Wichtig ist, dass der Antrag vor Reisebeginn gestellt wird, denn ohne Antrag entfällt die Förderung. Indes entlarvt ein Report Deutschlands wahre Sozialschmarotzer. (lu)

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