Neue Regeln für Bürgergeld-Empfänger – Eine Gruppe besonders betroffen
Jobcenter sollen Bürgergeld-Empfänger zu monatlichen Gesprächen laden dürfen. Darüber entscheidet die Ampel derzeit. Das trifft vor allem eine Gruppe.
Berlin – Die Ampel prüft verschiedene Mittel und Wege, wie sie Bürgergeld-Empfänger zurück in die Arbeit bringen können. Eine der neuen Maßnahmen ist die 1.000-Euro-Prämie, die derzeit Wellen schlägt. Durch diese Prämie verspricht sich die Ampel-Koalition eine „Entlastung der öffentlichen Hand“. Allerdings stehen ebenso weitere Sanktionen zur Debatte. Einige davon könnten schon am morgigen Mittwoch (9. Oktober) beschlossen werden.
Neue Regeln für Bürgergeld-Empfänger – Vorladung vom Jobcenter
In Zukunft sollen Jobcenter Bürgergeld-Empfänger zu einem monatlichen Gespräch einbestellen können. Diese dienen der Überprüfung, ob die Betroffenen sich an alle Absprachen halten. Dies ging aus einer Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für die Ampel-Koalition hervor, von dem das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet hatte. Am Mittwoch (9. Oktober) soll das Kabinett den nötigen Beschluss in dieser Sache fassen.

Demzufolge soll vor allem bei arbeitslosen Leistungsberechtigten eine Überprüfung der Absprachen „monatlich in einem persönlichen Gespräch stattfinden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist“. So steht es in dem Entwurf, der Insidern zufolge am Montagabend (7. Oktober) in die Ressortabstimmung gegangen ist. Angeblich beträfe diese Maßnahme vor allem Bezieher, denen der Schritt in die Langzeitarbeitslosigkeit droht.
Neben diesen „gefährdeten“ Leistungsbeziehern soll sich eine solche Maßnahme auch an die Absolventen von Integrations- oder Berufssprachkursen richten.
Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger – Ampel verschärft Regeln
Das Bürgergeld steht seit längerer Zeit im Fokus der Ampel – die Parteien versuchen, Mittel und Wege zu finden, um mehr Menschen aus der Arbeitslosigkeit hinein ins Berufsleben zu bringen. Eine Stellschraube dafür ist die Härte von Sanktionen beim Bürgergeld. Aktuell sehen diese aus wie folgt:
Meine news
Kürzung des Regelbedarfs | Länge der Sanktion | |
Erste Pflichtverletzung | Zehn Prozent | 1 Monat |
Zweite Pflichtverletzung | 20 Prozent | 2 Monate |
Dritte Pflichtverletzung | 30 Prozent | 3 Monate |
Seit dem Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 28. März 2024 gilt eine weitere Sanktionsregelung: Jobcenter dürfen Betroffenen das Bürgergeld für höchstens zwei Monate komplett streichen, falls sie die Aufnahme einer „zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern“. Das teilte die Bundesregierung mit.
Nullrunde im neuen Jahr – So geht es beim Bürgergeld weiter
Die Sanktionen sollen sich im Jahr 2025 weiter verändern. Aktuell prüft die Ampel-Koalition, in welcher Form das passieren soll, aber es war bereits von einer „Nachschärfung“ die Rede. Härtere Regeln sollen mehr Bezieher dazu bewegen, eine Arbeit aufzunehmen. Der Plan sieht weitere Leistungskürzungen bei bestimmten Vergehen vor. Allerdings sorgen sich Experten bei stärkeren Sanktionen wegen eines möglichen Drehtür-Effekts.
Für das neue Jahr steht außerdem eine Nullrunde fest. Das Bürgergeld soll konstant bleiben. Das hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) früh mitgeteilt; der Grund dafür ist der verhältnismäßig hohe Anstieg vom Jahr 2024. Zwar sorgt die hohe Inflation dafür, dass die Regelsätze entsprechend ansteigen, aber die Teuerungsrate sei zuletzt wieder gesunken. Der Rechtsmechanismus sorgt daher dafür, dass 2025 keine neue Erhöhung beim Bürgergeld stattfindet. Heil sagte dazu: „Das ist auch richtig so.“
Aktuell aber ist eher das Gegenteil von Sanktionen im öffentlichen Fokus: Die Ampel will Langzeitarbeitslosen, die mindestens ein Jahr lang in einen neuen Job kommen, eine Prämie über 1.000 Euro zahlen. Im selben Zuge soll es eine zweijährige Sperre für das Bürgergeld geben.