Kompletter Bürgergeld-Stopp bei Jobabsage? Angeblicher Ampel-Plan kursiert

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Ein Bürgergeld-Entwurf von Arbeitsminister Heil könnte Empfänger treffen. Wer keinen Job annimmt, bekommt nichts. Wird das einem Sozialstaat gerecht?

Berlin – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Bürgergeld-Empfängern, die einen Job ablehnen, das Bürgergeld für bis zu zwei Monate komplett streichen. So steigt das Bürgergeld zwar insgesamt ab dem 01. Januar 2024 um 61 Euro auf 563 Euro pro Monat für alleinstehende Erwachsene. Jobverweigerer werden allerdings temporär nichts bekommen – das ist zumindest der Entwurf des SPDlers, der in der Politik besprochen wird.

„Jemand, der so bescheuert ist, wegen des Bürgergeldes zu kündigen, der bekommt erst mal kein Bürgergeld, der kriegt erst einmal eine Sperre beim Arbeitslosengeld“, argumentierte Heil im ARD-Format „Hart, aber fair“. Nur die Wohnkosten sollte der Staat weiterzahlen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Restliche Ausgaben müssten von den Betroffenen selbst getragen werden. Das sogenannte Heil-Paket soll laut Bild bis zum 2. Januar 2024 in der Regierung abgestimmt werden und dann schnellstmöglich greifen.

Heil will Arbeitsverweigerern Bürgergeld streichen: „Deutschland ist das Land der Tüchtigen“

Arbeit müsse sich lohnen, das betonte Heil bei „Hart, aber fair“. Gegenüber der Bild argumentierte er: „Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt.“ Die Auslegung der finanziellen Unterstützung solle daher „Faulheit“ nicht miteinbeziehen. Der SPDler erklärte weiter: „Deutschland ist das Land der Tüchtigen. Jeden Tag sehe ich Menschen, die sich abrackern, um die Gesellschaft zusammenzuhalten.“ Kranke, Arbeitslose und Personen mit anderen Schicksalsschlägen könnten „sich auf den Sozialstaat verlassen“. Auch Jens Spahn (CDU) forderte in der Vergangenheit Strafen fürs Nicht-Arbeiten.

Hubertus Heil spricht am Podium. „Wir starten den Job-Turbo“ steht im Hintergrund.
Hubertus Heil möchte jetzt auch beim Bürgergeld den „Job-Turbo“. Er findet es gerecht, Leistungen bei Arbeitsverweigerung temporär auf 0 zu kürzen. © picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 konnte das Jobcenter bisher maximal 30 Prozent der finanziellen Unterstützung kürzen. Allerdings gibt es auch hier schon eine Ausnahme, wenn ein Empfänger sich ohne wichtigen Grund weigert, eine zumutbare Arbeit durchzuführen. Diese Sonderregelung soll Heil bereits jetzt nutzen. Im Gegensatz zur CDU setzte der SPDler sich jedoch nach wie vor für das Bürgergeld ein. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der Süddeutschen Zeitung: „Wer nicht arbeiten will, muss das nicht tun – er kann dann aber auch nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für seinen Lebensunterhalt aufkommt.“

Bürgergeld-Strafmaßnahme soll Ampel-Haushalt entlasten

Auch die Änderungen am Bürgergeld sollten helfen, das Haushaltsloch zu stopfen. Man wollte bei dem Bürgergeld nicht explizit kürzen, sondern lieber gezielter mit dem Geld umgehen. Insgesamt wurde durch die Sanktion für „Faule“ und der Streichung des Bürgergeld-Bonus bei Weiterbildung mit einer Entlastung von 250 Millionen Euro pro Jahr gerechnet.

Die Summe war eine grobe Schätzung, denn wie viele Personen unter den momentan 23.400 sanktionierten Empfängern wirkliche „Totalverweigerer“ sind, wusste die Regierung nicht. Von den 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehenden machten die momentan Sanktionierten gerade einmal 0,6 Prozent aus. (lmah)

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