Vom Jobcenter an Bürgergeld-Empfänger: So viel Geld floss 2024 für Miete, Heizung und weiteres

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Jobcenter verteilten 2024 Milliarden Euro Bürgergeld. Wie viel davon entfiel auf Miete, Heizung und Betriebskosten? Die aktuellen Zahlen im Überblick.

Berlin – Die finanzielle Unterstützung von Bürgergeld-Empfängern und Empfängerinnen bleibt ein kontrovers diskutiertes Thema. Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Bürgergeld – bis zur Einführung der von der CDU/CSU geforderten „Grundsicherung“. Es löste das frühere Hartz-IV-System ab und wurde eingeführt, um die soziale Absicherung von Arbeitssuchenden zu verbessern und gleichzeitig stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme zu bieten. Doch seit seiner Einführung sorgt das Bürgergeld immer wieder für intensive politische Debatten, insbesondere wegen der damit verbundenen Kosten für den Staatshaushalt.

Partei stellt Anfrage, wie viel das Bürgergeld den Staat kostet

Nach aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit bezogen im April 2024 rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Diese Empfänger leben in insgesamt etwa 2,94 Millionen sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Monatlich haben diese Bedarfsgemeinschaften Anspruch auf staatliche Unterstützung, die sich aus Regelbedarf, Unterkunftskosten und weiteren Leistungen zusammensetzt.

Eine aktuelle Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung liefert nun konkrete Zahlen, wie viel Geld 2024 von den Jobcentern für Miete, Heizung und weitere Kosten ausgezahlt wurde. Laut Antwort der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 20/12225 lagen die monatlichen Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften im Januar 2024 bei insgesamt 3,9 Milliarden Euro. Davon entfielen rund 1,5 Milliarden Euro allein auf die Kosten der Unterkunft.

Milliarden für Unterkunft und Heizung: Das sind die durchschnittlichen Bürgergeld-Zahlungen pro Haushalt

Im Januar 2024 betrug der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft 1.345 Euro monatlich. Hiervon entfielen durchschnittlich 505 Euro auf die Unterkunftskosten. Diese Zahlungen umfassen Nettokaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten. Die Bundesregierung bestätigt, dass die Ausgaben für Unterkunft und Heizung einen bedeutenden Anteil der Sozialleistungen ausmachen. Im Jahr 2023 betrugen die durchschnittlichen monatlichen Unterkunftskosten pro Regelleistungsberechtigten 265 Euro. Hinzu kamen durchschnittlich 140 Euro monatlich für Heizkosten. Insgesamt beliefen sich diese Zahlungen auf mehrere Milliarden Euro jährlich.

Zusätzlich zu den regulären Unterkunftskosten erhalten Bürgergeld-Empfänger und Empfängerinnen auch Unterstützung für laufende Betriebskosten sowie einmalige Wohnkosten, beispielsweise für Kautionen oder Renovierungen. Der durchschnittliche monatliche Anspruch für einmalige Unterkunftskosten lag 2023 bei 943 Euro pro Regelleistungsberechtigtem. Die laufenden Betriebskosten betrugen im Schnitt 62 Euro im Monat.

Mehrbedarf und Sozialversicherungsleistungen: Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Höhe der Zahlungen variiert stark zwischen den Bundesländern. So lagen die durchschnittlichen monatlichen Kosten in Hamburg mit 733 Euro pro Regelleistungsberechtigtem deutlich höher als beispielsweise in Thüringen, wo sie bei 624 Euro lagen. Besonders hohe Heizkosten wurden in Hamburg (durchschnittlich 92 Euro monatlich) und in Bayern (86 Euro monatlich) festgestellt.

Neben Unterkunft und Heizung erhalten Bürgergeld-Empfänger und Empfängerinnen auch Mittel zur Deckung von Mehrbedarfen und Sozialversicherungsleistungen. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche monatliche Zahlungsanspruch für Mehrbedarfe bei 62 Euro pro Person. Für Sozialversicherungsleistungen wurden im Schnitt 140 Euro monatlich gezahlt.

Die Haushaltsbelastung durch die Sozialleistung Bürgergeld steigt kontinuierlich an. Neben dem Bezug steigen auch die Kosten für die Verwaltung. © Political-Moments/IMAGO

Auswertung zum Bürgergeld: Steigende Lebenshaltungskosten machten Erhöhung nötig

Die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung belasten den Bundeshaushalt zusätzlich. Im Jahr 2023 betrugen diese Kosten insgesamt 6,318 Milliarden Euro. Pro Bedarfsgemeinschaft beliefen sich die Verwaltungskosten auf durchschnittlich 2.175 Euro jährlich. Damit sind die Verwaltungskosten seit 2010 deutlich gestiegen, damals lagen sie noch bei 1.229 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften betrug im April 2024 rund 2,94 Millionen, mit insgesamt etwa 5,5 Millionen Regelleistungsberechtigten. Der zunehmende Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit ausländischen Staatsangehörigen stelle die Jobcenter laut Bundesregierung vor zusätzliche Herausforderungen.

Seit der Einführung des Bürgergeldes Anfang 2023 sind die Ansprüche auf staatliche Unterstützung stetig gestiegen. Im Januar 2024 lag der durchschnittliche monatliche Gesamtanspruch je Bedarfsgemeinschaft bei 1.345 Euro – eine Summe, die sich aus Regelbedarfen, Unterkunftskosten und weiteren Leistungen zusammensetzt. Im Zuge steigender Miet- und Energiepreise wurde das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 deutlich erhöht. Der Bundesrat verabschiedete eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung, die laut Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. eine Anhebung der Regelsätze um rund 12 Prozent vorsah. So erhielten alleinstehende Erwachsene seitdem monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als im Vorjahr. Auch Kinder, Jugendliche und Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften profitierten von den angepassten Leistungen.

Parallel dazu zogen die Energiekosten kräftig an: Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stiegen die Gaspreise für Haushalte allein im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 um 31,3 Prozent, Strom verteuerte sich um 21,0 Prozent. Im Durchschnitt mussten Haushalte 12,26 Cent pro Kilowattstunde Gas und 42,29 Cent für Strom zahlen. Gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 lagen die Energiepreise sogar noch deutlich höher – trotz staatlicher Preisbremsen. Auch in der zweiten Jahreshälfte 2024 setzten sich die Preissteigerungen fort: Gas wurde laut Statistik um weitere 3,5 Prozent teurer. Die kontinuierliche Anpassung des Bürgergeldes spiegelt diese Entwicklungen wider. (ls)

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