Bürgergeld-Empfängerin lebt besonders sparsam – Jobcenter will Wohnkosten nicht zahlen
Bürgergeld ist in der Bevölkerung ein stetiges Streitthema. In einem Fall verweigerte das Jobcenter sogar die Zahlung der Wohnkosten – mit Folgen.
Frankfurt – Knapp 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld. Mit den 563 Euro pro Person muss einen Monat zurechtgekommen werden. Auch die Mietkosten werden in den meisten Fällen übernommen – in einem Fall weigert sich das Jobcenter jedoch.
Bürgergeld-Empfängerin klagt vor Gericht: Jobcenter verweigert Übernahme von Mietkosten
Über den ungewöhnlichen Fall berichtete unter anderem buergergeld.org. Dort heißt es, dass einer 1960 geborene Bürgergeld-Empfängerin die Leistungen verwehrt wurden. Konkret geht es dort um die Zahlung der Miete in Höhe von 397,30 Euro pro Monat. Das Jobcenter weigerte sich, die Miete für den Zeitraum von Mai bis Oktober 2024 zu übernehmen, weil die Verbrauchswerte zu niedrig gewesen seien.
Dabei soll es sich um den Verbrauch von Trinkwasser, Strom sowie der Heizung gehandelt haben. Das Jobcenter hatte angegeben, dass deshalb bezweifelt wurde, dass die von ihnen finanzierte Wohnung überhaupt genutzt wird. Bereits im Vorfeld an das neuerliche Ablehnen der Kostenübernahme hatte das Sozialgericht Frankfurt (Oder) eine Entscheidung zugunsten der Bürgergeld-Empfängerin getroffen. Dort mussten die Mietkosten von Februar bis Ende April 2024 vom Jobcenter übernommen werden. In einem anderen Fall musste eine Familie nach dem Umzug auf Bürgergeld verzichten.
Landessozialgericht spricht sich für Bürgergeld-Empfängerin aus
Als Begründung des Urteils gegen das Jobcenter gab das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg damals an, dass „die Antragstellerin die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt und dem Grunde nach Anspruch auf Bürgergeld hat“. Ebenfalls seien die Kosten für Unterkunft und Heizungen vom Jobcenter zu entrichten – die Klägerin würde ihren Pflichten laut des Landessozialgerichts nachkommen. Die entstandenen Kosten von Mai bis Oktober 2024 wolle das Jobcenter trotz dieser Entscheidung nicht zahlen. Weitere Termine vor Gericht könnten folgen.
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Das Landessozialgericht sieht allerdings nicht ein, wieso die Wohnung von der Klägerin nicht genutzt werden solle. „Eine Person, welche Bürgergeld bezieht, ist nicht verpflichtet, sich dauerhaft in ihrer Wohnung aufzuhalten bzw. ständig dort zu übernachten“, stellte das Landessozialgericht klar. Nur durch niedrige Verbrauchswerte könne das Jobcenter so nicht nachweisen, dass die Bürgergeld-Empfängerin ihre bezahlte Wohnung überhaupt nicht nutze. Einige Vermögenswerte von Bürgergeld-Empfangenden sind für das Jobcenter tabu. (rd)