„Ich verstehe es nicht“ – Bürgergeld-Empfängerin nach Privatinsolvenz mit weiterer Mieterhöhung belastet
Eine Bürgergeld-Empfängerin erhält nach einer Privatinsolvenz erneut eine Mieterhöhung. Die 70-Jährige fürchtet um ihre Existenz. Steht sie damit allein da?
Rostock – Die 70-jährige Regina, bekannt aus der RTL-ZWEI-Serie „Hartz und Herzlich“, hat schon viel durchgemacht. Nachdem sie privatinsolvent wurde, kämpft sie nicht nur mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten – es trifft sie zudem eine neue Belastung in Form einer überraschenden Mieterhöhung. Besonders bitter: Regina ist die einzige im Haus, die davon betroffen ist. „Ich will einfach nur wissen, warum“, äußert sie sich frustriert gegenüber RTL ZWEI (Staffel 10, Folge 2).
Eine Mieterhöhung trifft die Bürgergeld-Empfängerin hart
Für die herzkranke Seniorin ist es bereits die zweite Mieterhöhung in diesem Jahr. Rund 30 Euro mehr soll die Seniorin zu den knapp 600 Euro an Mietkosten für ihre kleine Einzimmerwohnung dazuzahlen. Zum Vergleich: Als Regina einzog, betrug die Miete nur 228 Euro. Diese schrittweisen Erhöhungen belasten die ohnehin angespannte finanzielle Situation der Seniorin enorm. Trotz der Unterstützung durch das Sozialamt, das aktuell noch ihre Mietkosten deckt, macht sich Regina Sorgen, wie lange diese Absicherung halten wird.
Die Stiftung Warentest informiert, dass Vermieter bei Mietverträgen ohne spezielle Erhöhungsvereinbarungen bestimmte Regeln beachten müssen, um die Miete zu erhöhen. Mietsteigerungen sind beispielsweise nur einmal jährlich möglich, frühestens drei Monate nach der Ankündigung, und dürfen höchstens 20 Prozent (in bestimmten Ballungsräumen 15 Prozent) innerhalb von drei Jahren betragen. Die Erhöhung darf dabei nie über die „ortsübliche Vergleichsmiete“ hinausgehen, die oft anhand eines Mietspiegels berechnet wird.
Mieterhöhung trotz Grundsicherung: Bürgergeld-Beziehende trifft es besonders hart
Laut Statistiken des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sind die Mietpreise in den letzten Jahren in vielen Regionen überdurchschnittlich gestiegen – besonders in städtischen Gebieten. Für Menschen mit geringem Einkommen oder staatlicher Unterstützung stellt dies eine immense Herausforderung dar. Die Kosten für den Wohnraum verschlingen einen immer größeren Teil der ohnehin geringen Einkünfte. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts müssen Haushalte mit geringem Einkommen oft über 40 Prozent ihres Budgets für die Miete aufwenden.
Für Menschen, die sich in der Privatinsolvenz befinden, sind unerwartete Kosten wie eine Mieterhöhung besonders problematisch. Die monatlichen Einnahmen decken oft nur die nötigsten Ausgaben und mit einem Anstieg der Wohnkosten kommt es schnell zu einer Überschuldung.
Im Fall von Regina übernimmt derzeit das Sozialamt noch ihre Miete. „Das Amt zahlt aktuell noch, aber wie lange noch?“, fragt sich die 70-Jährige. Sie sorgt sich, dass auch diese Unterstützung bald eingeschränkt werden könnte. Gegnüber RTL ZWEI äußerte sie zudem, dass das Amt generell nur Mietkosten bis zu 500 Euro übernimmt – ihre neue Miete übersteigt diesen Betrag jedoch deutlich. Ein Verzicht auf die Wohnung ist für Regina, die an einer Herzkrankheit leidet und auf ihre gewohnte Umgebung angewiesen ist, jedoch keine Option.
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Geringverdiener unter Druck: Mietpreise belasten die finanzielle Situation
Verärgert über die plötzliche Mieterhöhung wandte sich Regina an die Hausverwaltung, um eine Erklärung zu erhalten. Doch dort war niemand erreichbar. Ein Gespräch mit den Nachbarn ergab zudem, dass sie offenbar die Einzige im Haus ist, die mit dieser zusätzlichen Mieterhöhung belastet wird. „Ich verstehe das nicht.[...] Ich will einfach nur wissen, warum“, erklärt sie verärgert. Bisher hat sie die Mieterhöhung nicht unterschrieben und zeigt sich entschlossen, gegen die geforderte Erhöhung vorzugehen.
Sollte die Hausverwaltung ihre Forderung durchsetzen wollen, plant sie, einen Rechtsanwalt einzuschalten, was für Menschen mit geringem Einkommen durch eine Beratungshilfe kostenlos möglich ist. „Ich werde das nicht bezahlen, und wenn die sich querstellen, nehme ich mir einen Rechtsanwalt“, kündigte die Seniorin kämpferisch an. Am Ende sind es aber vor allem die Steuerzahler, die für derartige Mieterhöhungen die Rechnung zahlen. (ls)