Achtung Abzocke: Jobcenter warnen vor neuer Masche – Bürgergeld-Antrag gegen Bezahlung
Jobcenter warnen vor einer Abzocke mit Bürgergeld-Anträgen. Anbieter locken mit falschen Versprechen zu einfachen Lösungen – und machen Fehler.
Berlin – Das Bürgergeld soll einfacher und unbürokratischer als Hartz IV sein, doch auch hier ist der Antrag mit einem bürokratischen Prozess verbunden, der gerade für Arbeitslose abschreckend sein kann, wenn sie auf schnelle finanzielle Unterstützung hoffen. So sind Nachweise nötig, das Verfahren kann Monate dauern. An dieser Stelle setzen inzwischen private Dienstleister an, die den Bürgergeld-Antrag für ihre Kunden stellen – selbstverständlich kostenpflichtig.
Jobcenter warnen vor kostenpflichtigen Bürgergeld-Anträgen im Internet – Anträge an falsche Behörde geschickt
Die Online-Anbieter werben damit, dass der Bürgergeld-Antrag „ganz ohne Bürokratie“ und „ohne Verzögerungen“ erfolgt. Der Schritt zur Grundsicherung könne damit „unkompliziert und stressfrei“ erfolgen, heißt es etwa auf der Seite eines Dienstleisters. Sie spielen mit dem Respekt vor den bürokratischen Prozessen. Der Preis: knapp 30 Euro müssen Kunden bei diesem Anbieter zahlen. Die Kosten werden nicht von den Jobcentern erstattet. Dazu gebe es keine Rechtsgrundlage, betonte ein Sprecher der Berliner Jobcenter gegenüber IPPEN.MEDIA.
Bei diesen kostenpflichtigen Anbietern ist jedoch Vorsicht geboten, warnen die Berliner Jobcenter in einer Pressemitteilung. „Es handelt sich dabei um kein Angebot, bei dem die Jobcenter beteiligt sind“, heißt es darin. Die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit arbeiten nicht mit den Diensten zusammen. „Die Jobcenter haben keinen Einfluss darauf, ob der bezahlte Dienst den Antrag rechtzeitig einreicht, ob er Ihre persönlichen Daten schützt und wem er darauf Zugriff ermöglicht“, erklären die Jobcenter. Die Antragstellung über diese Dienste erfolge „auf eigenes Risiko“.
Tatsächlich hat es mit den Anträgen über die kostenpflichtigen Online-Dienste bereits Probleme gegeben. So seien bereits Anträge an die falschen Jobcenter geschickt worden, erklärte ein Sprecher der Berliner Behörde IPPEN.MEDIA. Beispielsweise seien Dokumente für Berlin in die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit nach Nürnberg geschickt worden. Zur Häufigkeit der Fehler und fehlerhafter Anträge gibt es jedoch keine statistischen Erhebungen.
Online-Anbieter ködern mit unbürokratischen Bürgergeld-Anträgen – doch das trifft nicht zu
Aber auch wenn alles glattgeht, ist das Versprechen, den Bürgergeld schnell und einfach ohne bürokratischen Aufwand zu erledigen, zweifelhaft. Die Online-Anbieter verschicken lediglich einen formlosen Erstantrag, der nur grundlegende Angaben zu den Antragstellern wie Name, Wohnort und Geburtsdatum enthalten – und das beispielsweise zum Preis für knapp 30 Euro.
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Die Jobcenter benötigen jedoch noch weitere Angaben zum Einkommen und zur Wohnung – mit entsprechenden Nachweisen. Nach dem von den Online-Dienstleistern verschickten Erstantrag müssen sich die Jobcenter bei den Antragsstellern melden und ihnen die Antragsunterlagen zusenden. Tatsächlich findet sich auf der Seite auch ein Hinweis – sowohl unter dem Antragsformular, als auch im Bereich der häufig gestellten Fragen (FAQ). Allerdings weitaus weniger prominent als das Versprechen der unbürokratischen Handhabe. Die Antragsteller müssen in der Folge selbstständig die entsprechenden Angaben gegenüber dem Jobcenter machen – und die Nachweise liefern.
Jobcenter empfehlen, Bürgergeld auf offiziellen Internetseiten zu beantragen
Die Berliner Jobcenter empfehlen, die Formulare auf den offiziellen Internetseiten zu nutzen. Diese seien „immer kostenlos und sicher“. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit kann der Bürgergeld-Antrag ebenfalls online gestellt werden. Dort kostet der Prozess nichts.
Auch die Nachweise zur Person wie der Personalausweis, zum Einkommen und Vermögen sowie zur Wohnung und zu Heizkosten können dort direkt beim Antrag hochgeladen werden. Nach dem Antrag prüfen ihn die Jobcenter und erstellen einen Bescheid.