Schlechte Nachrichten für Rentner: So lange müssen Sie für eine Beamtenpension theoretisch arbeiten
Neue Zahlen der Bundesregierung belegen: Für eine Beamten-Pension müssten normale Arbeitnehmer teils deutlich länger als ein normales Leben arbeiten.
Immer mehr Rentner haben im Alter – trotz der Rentenerhöhung 2024 – unter Geldnot zu leiden, erhalten geringe Bezüge. Gerade wenn Rentner mit Pensionären verglichen werden, fallen extreme Unterschiede auf. Der Grund ist schnell erklärt: Während die Pension nach dem letzten Einkommen – maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts – berechnet wird, zählt die Rente hingegen alle Einkommen der Arbeitsjahre zusammen.
Durchschnittspension in Deutschland deutlich höher als Durchschnittsrente
Nun sorgt ein Bericht der BILD für Aufsehen. Darin bezieht sich das Blatt auf Zahlen der Bundesregierung. Demnach liegt die durchschnittliche Pension in Deutschland bei 2.630 Euro. Eine Summe, an die die Rente bei weitem nicht heranreicht. Laut dem Rentenatlas erhalten Männer eine durchschnittliche Bruttorente von 1.728 Euro, Frauen sogar nur 1.316 Euro.

Um am Ende auf eine ähnliche Rente wie Pensionäre zu kommen, müssten Arbeitnehmer rund das doppelte wie der Durchschnitt verdienen. Vollzeitbeschäftigte in Deutschland verdienen im Durchschnitt 4.323 Euro brutto monatlich, wie das Statistische Bundesamt aufzählt. Bezieht man sich auf diesen Wert, müssen Arbeitnehmer mehr als das doppelte Durchschnittsgehalt verdienen, um auf den durchschnittlichen Pensionswert zu kommen.
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Ein Arbeitnehmer, der ein durchschnittliches Gehalt bezieht, müsste nach den Zahlen der BILD insgesamt 73 Jahre lang arbeiten, um auf die Pensionsbezüge zu kommen – absolut unrealistisch also. Noch surrealer sind die Zahlen für Menschen, die unter dem durchschnittlichen Bruttogehalt liegen. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise 2.000 Euro brutto im Monat verdient, muss er 118 Jahre lang arbeiten, um auf die Pensionsbezüge zu kommen.
Bundesamt des Innern und für Heimat warnt vor Vergleich
Allerdings hinkt der Vergleich in manchen Punkten, betont das Bundesamt des Innern und für Heimat: „Der Vergleich durchschnittlicher Renten und Pensionen ist ein Vergleich von Äpfel und Birnen.“ Denn während bei Pensionen das gesamte beziehungsweise der überwiegende Teil eines Erwerbslebens abgedeckt werden, fließen in die Rente auch kürzere Erwerbstätigkeiten wie zum Beispiel Minijobber oder bei einem Zweitjob sowie alle rentenversicherte Berufsgruppen ein.
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Beamten müssen zudem eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen, um den Teil der nicht durch die Beihilfe abgedeckten Krankheitsaufwendungen zu decken. Diese Beiträge sind risikobezogen und steigen deshalb im Alter. Das Bundesamt des Innern und für Heimat betont, dass bei vielen Beamtenpensionen netto viel weniger übrig bleiben würde als brutto. Die Sozialleistungen sind in der Berechnung der Rente dagegen bereits abgezogen.