1300 Euro Zuschlag im Monat: So viel Kindergeld bekommen Beamte
Die Bundesregierung muss die Bezahlung von Beamten reformieren, das hat das Verfassungsgericht schon 2020 bestimmt. Mit einem nun vorgelegten Vorschlag würden Bundesbeamte mehr Kindergeld bekommen.
Berlin – Die Ampel-Koalition ist seit Jahren damit beschäftigt, eine Reform der Beamtenbesoldung zu beschließen. Schon 2020 hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Bezahlung vieler Beamter zu schlecht ausfalle. Bund und Länder müssten sicherstellen, dass ihre Angestellten mindestens 15 Prozent mehr als die Grundsicherung, also das Bürgergeld, monatlich zur Verfügung haben, so das Gericht. Vor allem bemängelten die Richter die fehlende Berücksichtigung von Wohn- und Familiensituation der Staatsdiener.
Mehr Geld für Beamte ab 2025: Ampel legt Reformentwurf vor
Das soll sich 2025 ändern. Ein Referentenentwurf für eine neue Beamtenbesoldung im Bund liegt seit August 2024 vor und wird gerade in den Ressorts und mit Gewerkschaften abgestimmt. Die Gewerkschaften sind enttäuscht – ihrer Ansicht nach greift die Reform noch immer zu kurz und ist ungerecht.
Die Reform aus dem Haus von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht insbesondere mehr Geld für Beamte mit Kindern vor. Denn neben dem regulären Kindergeld erhalten Staatsdiener noch einen Familienzuschlag, der sich nach Anzahl der Kinder richtet. Darüber hinaus erhalten viele Beamte Zuschläge, wenn sie verheiratet sind. Das ist auch für Bundesbeamte der Fall.
Mehr Geld für Beamte mit Kindern: Familienzuschlag soll sich 2025 erhöhen
Laut der neuen Reform sollen Bundesbeamte zusätzlich mehr Geld bekommen, je nachdem wo sie wohnen. Beamte, die in einer Region mit hohen Wohnkosten leben, sollen mehr bekommen als solche, die in Regionen mit niedrigeren Kosten leben. So soll sich der Familienzuschlag für Angestellte des Bundes ab voraussichtlich Mai 2025 ändern:
Familienzuschlag aktuell | Familienzuschlag inklusive alimentiver Ergänzungszuschlag | Familienzuschlag neu für Besoldungsgruppen A3 bis A5 inklusive alimentiver Ergänzungszuschlag | |
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Verheiratete Beamte | 171,28 Euro | 171,28 Euro | 171,28 Euro |
Beamte mit 1 Kind | 317,66 Euro | Zwischen 317,66 Euro und 557,66 Euro | Zwischen 323,03 Euro und 563,03 Euro |
Beamte mit 2 Kindern | 464,04 Euro | Zwischen 464,04 Euro und 704,04 Euro | Zwischen 480,14 Euro und 730,88 Euro |
Beamte mit 3 Kindern | 920,10 Euro | Zwischen 1185 Euro und 1338,10 Euro | Zwischen 952,30 Euro und 1391,78 Euro |
Beamte mit 4 oder mehr Kindern | 1376,07 Euro (+ 456,06 Euro für jedes weitere Kind) | Zwischen 1641,07 Euro und 1794,07 Euro | Zwischen 1424,37 Euro und 1874,59 Euro |
Der alimentive Ergänzungszuschlag richtet sich an den Mietspiegel, der auch für die Berechnung von Sozialleistungen wie das Wohngeld im jeweiligen Wohnort verwendet wird. Die ausgewiesenen Beträge sind brutto.
Die Familienzuschläge unterscheiden sich je nach Bundesland, in dem ein Beamter angestellt ist, teils deutlich. In Bayern gibt es zum Beispiel bereits ein Modell, bei dem sich der Zuschlag auch an den jeweiligen Wohnort richtet. Zwischen 305,34 Euro und 480,52 Euro kann es dort je nach Ortsklasse für das erste Kind geben.
Ampel-Pläne für die Beamtenbesoldung sind noch nicht beschlossen: Gewerkschaften fordern mehr
Die Reformpläne der Innenministerin sind aber längst nicht beschlossen. Die zuständige Gewerkschaft lehnt den Entwurf nämlich ab. Wie der dbb Beamtenbund am 11. Oktober in einer Stellungnahme schreibt: Die Reform „ist in sich widersprüchlich und verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig.“ Die Ampel habe mit dem Entwurf den Abstand von 15 Prozent zur Grundsicherung zwar gewahrt – doch dann nicht entsprechend in den höheren Stufen nach oben angepasst. Es sollen also nur die niedrigen Besoldungsgruppen eine Erhöhung des Grundgehaltes bekommen. „Eine Erhöhung auch der weiteren Besoldungsgruppen wäre die zwingende Konsequenz gewesen, weil natürlich auch zwischen den Besoldungsgruppen das Abstandsgebot gilt“, kritisiert der dbb.

Auch Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisieren die Pläne ausdrücklich. „Statt einer grundlegenden Reform bietet er lediglich punktuelle Änderungen, die neue Ungerechtigkeiten schaffen könnten“, lautet deren Kritik. „Offenbar haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die knappen Kassen des Bundes dazu geführt, dass Flickschusterei betrieben wird”, sagte Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende von Verdi laut Mitteilung.
Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung im Mai 2025 in Kraft treten. Dazu muss es allerdings noch einige Hürden durchlaufen.