Kindergeld, Zuschläge und Co. – Wo Familien 2025 mehr Geld bekommen
Die Bundesregierung hat vergangene Woche den Haushalt für kommendes Jahr beschlossen. Wo Familien 2025 besonders profitieren.
Berlin – Vergangene Woche erzielte die Ampel-Koalition endlich eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2025 – und er bringt nicht nur Sparmaßnahmen. Die Regierung hat auch einige Vorteile für Familien geplant. Hier eine Zusammenfassung.
Fünf Euro mehr – Kindergeld steigt 2025
Das Bundesfamilienministerium berichtet, dass Eltern in Deutschland zuletzt für etwa 17,8 Millionen Kinder Kindergeld erhielten, Stand Juni 2024. Ab dem 1. Januar 2025 soll das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Zuvor war das Kindergeld am 1. Januar 2023 deutlich angehoben worden. Bis dahin bekamen Familien für das erste und zweite Kind jeweils nur 219 Euro.

Kindersofortzuschlag: Steigt kommendes Jahr
Ebenso wird der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien ab Januar 2025 um fünf Euro steigen. Familien, die diese Unterstützung erhalten, würden dann statt 20 Euro monatlich 25 Euro bekommen. Die Bundesregierung hatte den Sofortzuschlag am 1. Juli 2022 eingeführt, um Familien mit geringem Einkommen zu helfen. Damit sollten finanzielle Engpässe bis zur Einführung der Kindergrundsicherung überbrückt werden.
Der Kindersofortzuschlag darf nicht mit dem Kinderzuschlag verwechselt werden. Eltern erhalten den Kinderzuschlag, wenn ihr Einkommen ausreicht, um den eigenen Bedarf zu decken, aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie ausreicht. Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Einkommen und beträgt maximal 292 Euro pro Kind. Beide Leistungen, Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag, können gleichzeitig bezogen werden.
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Kinderfreibetrag steigt schon dieses Jahr
Um Familien steuerlich zu entlasten, wird der Kinderfreibetrag dieses Jahr bereits um 228 Euro auf 9.540 Euro erhöht. Im nächsten Jahr soll er um weitere 60 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag stellt eine Steuererleichterung für die Ausgaben dar, die Familien durch Kinder entstehen. Dieser Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen. Steigt der Freibetrag, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen, und somit sinkt die Steuerlast der Eltern.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag miteinander verknüpft sind. Steuerlich kann nur eines von beiden geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Option für die Eltern vorteilhafter ist. (row mit dpa)