Ampel will Beamten und Pensionären ab Mai 2025 mehr Geld geben
Die Bundesregierung tüftelt schon lange an einer Reform der Beamtenbesoldung. Die ist nämlich laut Verfassungsgericht rechtswidrig. Ein neuer Plan sorgt aber schon für Ärger.
Berlin – Im Mai 2020 hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Gehälter von Beamten nicht ausreichen. Das betrifft vor allem Einstiegsgehälter im einfachen und mittleren Dienst. Das Gericht stellte unter anderem fest, dass Beamte in niedrigeren Entgeltstufen im Wesentlichen nicht genug Geld verdienten, um sich und eine Familie zu versorgen. Seitdem müssen Landesregierungen und die Bundesregierung die Art und Weise, wie Verbeamtete vergütet werden, anpassen. Der Bund ist bis heute dem nicht nachgekommen.
Seit August liegt ein neuer Reformentwurf vor. Der sorgt aber schon wieder für neuen Ärger.
Beamte sollen mehr Geld als die Grundsicherung bekommen: Das ist der Vorschlag der Ampel
Der Entwurf aus dem zuständigen Innenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD) sieht für den Bundeshaushalt 2025 Mehrkosten von 147,6 Millionen Euro vor. 2026 sind es dann 131,4 Millionen Euro mehr, danach jährlich 31 Millionen Euro, die der Bund für Beamtengehälter ausgeben will. Insbesondere sollte die Reform darauf abzielen, dass die Gehälter in den niedrigeren Besoldungsgruppen mindestens 15 Prozent im netto höher als die Grundsicherung sind.

Die wesentlichen Änderungen im Entwurf der Ministerin sind:
- Bundesbeamte, die ab dem 60. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen möchten, erhalten „einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent der Dienstbezüge“. Wer eine Altersteilzeit im Blockmodell wählt, und diese vorzeitig beendet (also doch nicht früher in Rente geht), erhält das gesamte Geld, das ihm ohne Altersteilzeit zugestanden hätte, erstattet (nur wenn das gezahlte Gehalt in der Altersteilzeit geringer ausfällt als das Gehalt ohne Altersteilzeit gewesen wäre).
- Die Grundgehälter im Amt der Besoldungsgruppe A4, A6 oder A7 werden angehoben. Das sind die Beamten im einfachen und mittleren Dienst (Jobs, für die generell kein Abitur notwendig ist). Für A4 wird das Grundgehalt auf die bisherige Stufe 5 angehoben (das sind 2.947,47 Euro), für A6 und A7 auf Stufe 3 (3.029,92 Euro und 3.164,65 Euro). Beamte der Gruppe A3 werden auf A4 gehoben. Es wird in allen Fällen darauf geachtet, dass die Beamten nicht weniger Geld bekommen als vorher.
- Der Familienzuschlag wird je nach Familienverhältnis gewährt. Unterschieden wird zwischen verheirateten/verwitweten Beamten (Stufe 1), verheiratete oder verwitwete Beamte mit Kindern (Stufe 2), ledige oder geschiedene Beamte mit Kindern (eigentlich Stufe 1, sie bekommen aber die Differenz zu Stufe 2 ausgezahlt) und verheiratete Beamte, die beide im Bundesdienst tätig sind (Stufe 1).
- Dazu gibt es noch einen „alimentiven Ergänzungszuschlag“, der sich nach dem Wohnort und der Zahl der Kinder im Haushalt lebend richtet. Dabei richtet sich der Zuschlag an den Mietspiegel, der beim Wohngeld verwendet wird.
- Für die Zeit ab 2017 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird den Beamten rückwirkend ein Ausgleich gezahlt. Sie bekommen also je nach Anzahl der Kinder, des Wohnorts und dem Niveau der Grundsicherung in dem jeweiligen Jahr Zuschläge ausgezahlt, um sie rückwirkend zu entlasten. Für die Jahre 2017 bis 2019 gilt das nur für Beamte mit drei oder mehr Kindern; ab 2021 dann für alle Beamte.
- Pensionäre erhalten auf ihr Ruhegehalt ebenfalls künftig den „alimentiven Ergänzungszuschlag“ und den rückwirkenden Ausgleich ab 2017 bzw. 2021.
Mehr Geld für Beamte - insbesondere für Familien gibt es ein dickes Plus
Der Referentenentwurf, der bereits sich seit Ende August in der Abstimmung befindet, legt auch die Höhe der Familienzuschläge fest. Für Beamte der Stufe 1 (verheiratete) gibt es 171,28 Euro brutto zusätzlich. Für Beamte in Stufe 2 (mit Kindern) gibt es 317,66 Euro brutto für ein Kind, weitere 146,38 Euro für zwei Kinder (also 464,04 Euro brutto) und dann für jedes weitere Kind 456,06 Euro. Ein Beamter mit drei Kindern erhält also 920,01 Euro brutto (Kindergeld gibt es auch noch für jedes Kind).
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Auch für den alimentiven Ergänzungszuschlag gibt es im Entwurf konkrete Zahlen. Folgende Zuschläge sollen die Beamten künftig erhalten:
Stufe abhängig vom Wohnort | mit 1 Kind | mit 2 Kindern | mit 3 Kindern | mit 4 oder mehr Kindern |
---|---|---|---|---|
I | 0 Euro/Monat | 0 Euro/Monat | 265 Euro/Monat | 265 Euro/Monat |
II | 0 Euro/Monat | 0 Euro/Monat | 284 Euro/Monat | 284 Euro/Monat |
III | 0 Euro/Monat | 0 Euro/Monat | 306 Euro/Monat | 306 Euro/Monat |
IV | 12 Euro/Monat | 12 Euro/Monat | 332 Euro/Monat | 332 Euro/Monat |
V | 83 Euro/Monat | 83 Euro/Monat | 351 Euro/Monat | 351 Euro/Monat |
VI | 155 Euro/Monat | 155 Euro/Monat | 384 Euro/Monat | 384 Euro/Monat |
VII | 240 Euro/Monat | 240 Euro/Monat | 418 Euro/Monat | 418 Euro/Monat |
Ein Beispiel, um die Bedeutung des gesamten Entwurfs zu erläutern: Für einen Bundesbeamten in der Besoldungsstufe A4 wird das Grundgehalt auf 2.947,47 Euro brutto im Monat angehoben. Das sind 188,24 Euro mehr, wenn er vorher das Einstiegsgehalt bezogen hat. Ist er verheiratet, gibt es nochmal 171,28 Euro drauf, macht 3118,75 Euro. Hat der Bundesbeamte in A4 auch noch zwei Kinder, dann stehen ihm weitere 464,04 Euro zu. Jetzt hat er also 3582,79 Euro brutto im Monat - Kindergeld würde er auch noch behalten, das lassen wir hier aber außen vor. Darüber hinaus soll es noch den alimentiven Ergänzungszuschlag geben. Gehen wir von einem Wohnort der Stufe V aus, dann gibt es nochmal 83 Euro dazu, also insgesamt 3665,79 Euro.
Gewerkschaften sind enttäuscht: Ampel-Entwurf ist intransparent und ungerecht
Die zuständige Gewerkschaft lehnt den Entwurf allerdings ab. Wie der dbb Beamtenbund am 11. Oktober in einer Stellungnahme schreibt: Die Reform „ist in sich widersprüchlich und verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig.“ Die Ampel habe mit dem Entwurf den Abstand von 15 Prozent zur Grundsicherung zwar gewahrt - doch dann nicht entsprechend in den höheren Stufen nach oben angepasst. „Eine Erhöhung auch der weiteren Besoldungsgruppen wäre die zwingende Konsequenz gewesen, weil natürlich auch zwischen den Besoldungsgruppen das Abstandsgebot gilt“, kritisiert der dbb.
Auch Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisieren die Pläne ausdrücklich. „Statt einer grundlegenden Reform bietet er lediglich punktuelle Änderungen, die neue Ungerechtigkeiten schaffen könnten“, lautet deren Kritik. „Offenbar haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die knappen Kassen des Bundes dazu geführt, dass Flickschusterei betrieben wird”, sagte Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende von ver.di laut Mitteilung.
Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung im Mai 2025 in Kraft treten. Dazu muss es allerdings noch einige Hürden durchlaufen.