Midijob für Rentner: Wie viel Geld man bei 1.000 Euro Bruttolohn am Ende verdient
Die Bundesregierung möchte ältere Menschen dazu ermutigen, auch im Ruhestand weiterzuarbeiten – und schafft dafür bessere Rahmenbedingungen. Doch lohnt sich das?
München — Angesichts des demografischen Wandels steht das deutsche Rentensystem unter Druck: Immer weniger junge Erwerbstätige müssen für eine wachsende Zahl älterer Menschen aufkommen. Gleichzeitig verschärft der Fachkräftemangel die Lage in vielen Branchen.
Um gegenzusteuern, hat die Politik 2023 die Regelungen die Rente gelockert. Seitdem können Rentner leichter erwerbstätig bleiben. Bis Ende 2022 galten feste Grenzen für den Zuverdienst im Ruhestand. Zuletzt lag die jährliche Obergrenze bei rund 46.000 Euro. Seit dem 1. Januar 2023 sind diese Beschränkungen aufgehoben: Altersrentner dürfen nun unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Und tatsächlich waren 2024 mehr als 1,1 Millionen Menschen über 67 Jahre in Deutschland berufstätig.
Was von 1000 Euro Bruttolohn übrig bleibt: Midijob als attraktives Zuverdienstmodell für Rentner
Gerade Midijobs – mit einem monatlichen Einkommen zwischen 538 und 2.000 Euro – bieten für Ruheständler finanzielle Vorteile. Der Grund: Sozialabgaben sind in diesem Einkommensbereich gedeckelt. Eine spezielle Berechnungsformel sorgt dafür, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geringer ausfallen. Zudem entfallen für Rentner Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Ein Rechenbeispiel des Informationsportals gegen-hartz.de zeigt: Wer 1.000 Euro monatlich im Midijob verdient, muss nur auf rund 753 Euro davon Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Abgaben liegen damit bei etwas über 110 Euro.
Steuern auf Rente und Nebenjob: Das bleibt netto übrig
Grundsätzlich ist die gesetzliche Rente in Deutschland steuerpflichtig. Im Jahr 2025 müssen laut dem Vermögenszentrum Deutschland 83,5 Prozent der Rente versteuert werden.
Auch das Einkommen aus einem Midijob gilt als steuerpflichtig. In der Regel wird ein Midijob als Zweitbeschäftigung geführt und unterliegt der Steuerklasse VI. Bei einem Bruttolohn von 1.000 Euro fallen dadurch rund 120 Euro Lohnsteuer an. Rechnet man Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hinzu, bleiben etwa 770 Euro netto.
Wie viel am Ende tatsächlich übrig bleibt, hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Vorsorgeaufwendungen oder weiteren abzugsfähigen Kosten ab. In vielen Fällen ist auch eine Rückerstattung der Lohnsteuer über die Steuererklärung möglich. (jus)