Änderung beim Geldabheben – neues Gesetz trifft alle Geldautomaten noch vor Juli
An einem Geldautomaten Bargeld abheben war bislang nicht für alle Bankkunden einfach. Ein neues Gesetz erleichtert den Zugang nun für jeden Menschen.
Hamm – Ab dem 28. Juni 2025 wird die Europäische Union (EU) ein neues Gesetz zur Barrierefreiheit von Geldautomaten in Kraft setzen. Diese Regelung, bekannt als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), wird die Art und Weise, wie Millionen Deutsche Geld abheben, grundlegend verändern. Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere jenen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu Bankdienstleistungen zu ermöglichen.
Änderungen an Geldautomaten in Deutschland gilt ab 28. Juni 2025 – alle Details zu Übergangsregelungen und Zeitplan
Das neue Gesetz sieht weitreichende Anpassungen vor. Zu den konkreten Verbesserungen im Bankwesen an den Geldautomaten gehören (Quelle: ruhr24.de):
- Größere, kontrastreichere Displays mit verbesserter Benutzerführung
- Rollstuhlgerechte Bedienelemente in passender Höhe
- Sprach- und Audioausgabe für Menschen mit Sehbehinderungen
- Taktile Markierungen auf der Tastatur zur besseren Orientierung
- Zusätzlich werden leicht verständliche Texte, vereinfachte Menüs und die Möglichkeit zur Textvergrößerung eingeführt.
Allerdings gilt eine Übergangsregelung für bestehende Geldautomaten. Diese dürfen noch maximal 15 Jahre ohne Anpassung weitergenutzt werden, wie inside-digital.de berichtet. Bis 2040 muss jeder Geldautomat in Deutschland barrierefrei sein. Dagegen greift eine Renten-Änderung bereits ab Juli 2025 bundesweit.

Neben Geldautomaten: Diese Produkte und Dienstleistungen sind ebenfalls von den Änderungen betroffen
Das BFSG beschränkt sich nicht nur auf Geldautomaten. Es gilt ab dem 28. Juni 2025 für folgende Produkte und Dienstleistungen gehören (Quelle: barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de):
- Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
- E-Book-Lesegeräte
- Telekommunikationsdienste
- Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und hierfür bestimmte Software
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, wird eine Marktüberwachungsbehörde eingerichtet. Diese führt sowohl anlassbezogene als auch stichprobenartige Kontrollen durch, wie auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik zu lesen ist. „Bei Nichteinhaltung können Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen oder dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden. Dies betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure“, heißt es dort.
Das neue Gesetz stellt einen wichtigen Schritt zur Inklusion dar. Zwar wird die vollständige Umsetzung noch Jahre dauern, dennoch markiert das Inkrafttreten des BFSG einen Wendepunkt im Bankwesen. Es verspricht, dass Geldabheben und die Nutzung von Bankdienstleistungen für Millionen von Menschen in Deutschland deutlich einfacher wird. Eine weitere Bank-Neuerung wird indes erst ab Oktober gelten. (kh)